In der Betreuung von Menschen in sozialen Einrichtungen spielt der Erhalt der
...In der Betreuung von Menschen in sozialen Einrichtungen spielt der Erhalt der Selbständigkeit bei Alltagsaktivitäten eine große Rolle.
Um vorhandene Ressourcen zu erkennen, erhalten zu fördern kommen unter anderem kreativ- künstlerische Techniken zum Einsatz. Diese können zur Steigerung des Wohlbefindens und dem Erhalt, bzw. der Förderung von kognitiven und motorischen Fähigkeiten dienen. Sie ermöglichen, dass sich Menschen mit verschiedensten Lebenserfahrungen in Ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt fühlen und verschiedene Materialien und Medien wahrnehmen und (be)greifen.
Die Teilnehmenden erlangen einen ganzheitlichen Überblick über das Themenfeld Kreativität.
Durch den großen Praxisanteil werden die Teilnehmenden verschiedene Techniken wie Bildgestaltung mit Farben, Serviettentechnik und Seidenmalerei kennenlernen und erproben. Sie werden befähigt, ihre erlangten Kenntnisse im Arbeitsalltag umzusetzen und biografische Aspekte bei der Anwendung einzubinden.
Adaptationen für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf werden erarbeitet.
Bitte Schürze oder altes T-Shirt mitbringen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Was sind Konflikte? (Definition, Formen und Wirkungsweisen)
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Um Menschen mit Demenz würdevoll und wertschätzend zu begleiten, bedarf es umfassender
...Um Menschen mit Demenz würdevoll und wertschätzend zu begleiten, bedarf es umfassender Kenntnisse, die auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft beruhen, Mitgefühl und Empathie. In diesem praxisorientierten Seminar wird Ihnen ein besonderer Einblick in die Erlebniswelt von Betroffenen geboten. Der Demenz-Simulator ist ein interaktiver Weg Demenz zu begreifen und den respektvollen Umgang mit Betroffenen in unserer Gesellschaft zu fördern.
Mit dem Simulator können in 13 einzelbeschriebenen Alltagssituationen hautnah erlebt werden. Es entsteht ein neues Verständnis dafür, wie es sich für Menschen mit Demenz anfühlen kann, die Herausforderungen des Alltags zu meistern.
Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse zum Thema Demenz. Sie erkennen Zusammenhänge und entwickeln ein Verständnis für Ursachen von herausfordernden Verhaltensweisen von Menschen mit Demenz.
Die Teilnehmenden erarbeiten Handlungsstrategien und erwerben Kenntnisse zu Kommunikationstechniken, die im Arbeitsalltag Anwendung finden.
Lebenserfahrungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen und Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Lebenserfahrungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen und Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen.
Lebenserfahrungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen und Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Durch eine gezielte Aromapflege kann man körperliche Beschwerden lindern und dass
...Durch eine gezielte Aromapflege kann man körperliche Beschwerden lindern und dass allgemeine Wohlbefinden verbessern. Die Aromapflege hilft die Gesundheit zu wahren und zu stärken und wirkt unterstützend bei Therapien. Ebenso aktiviert sie die Selbstheilungskräfte und ist in allen Lebenslagen hilfreich.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Und für alle, die sich für Aromapflege interessieren.
Ergotherapeutischer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Dieses Tagesseminar richtet sich an
...Ergotherapeutischer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Dieses Tagesseminar richtet sich an Alltagsbegleiter*innen, Betreuungskräfte und Interessierte, die Grundkenntnisse im Basteln erwerben möchten.
Das Basteln mit verschiedenen Materialien wird in der Betreuung von Menschen jeden Alters eingesetzt und hat viele Einsatzgebiete und positive Wirkung auf die körperliche Beweglichkeit, sowie Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit. Sie erhalten Informationen über das Material, Techniken zum Basteln und praktische Anleitung mit Anwendungshinweisen. Die Teilnehmer*innen werden mindestens eine eigene Weihnachtsdekoration innerhalb des Tages her- und fertigstellen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Durch Humor positive Impulse im beruflichen Alltag setzen.
Durch Humor positive Impulse im beruflichen Alltag setzen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Curriculum „Federhenn, Kern, Graf“.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Curriculum „Federhenn, Kern, Graf“.