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Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter

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Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik

Am 14.06.2024 startet der SSM-Studiengang "Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik".

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Master (MBA) in Gesundheitspädagogik

SSM-Studiengang "Master (MBA) in Gesundheitspädagogik" startet am 27.09.2024.

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Virtuelles Weiterbildungsheft 2024

Für das erste Halbjahr 2024 haben wir Ihnen unser virtuelles Weiterbildungsheft bereitgestellt. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....

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Auffrischungskurse

Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen

Auffrischungskurse anzeigen

Nächste Kurse

9 Apr.

Ziele:

In der Betreuung von Menschen in sozialen Einrichtungen spielt der Erhalt der Selbständigkeit bei Alltagsaktivitäten eine große Rolle.
Um vorhandene Ressourcen zu erkennen, erhalten zu fördern kommen unter anderem kreativ- künstlerische Techniken zum Einsatz. Diese können zur Steigerung des Wohlbefindens und dem Erhalt, bzw. der Förderung von kognitiven und motorischen Fähigkeiten dienen. Sie ermöglichen, dass sich Menschen mit verschiedensten Lebenserfahrungen in Ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt fühlen und verschiedene Materialien und Medien wahrnehmen und (be)greifen.

Die Teilnehmenden erlangen einen ganzheitlichen Überblick über das Themenfeld Kreativität.
Durch den großen Praxisanteil werden die Teilnehmenden verschiedene Techniken wie Bildgestaltung mit Farben, Serviettentechnik und Seidenmalerei kennenlernen und erproben. Sie werden befähigt, ihre erlangten Kenntnisse im Arbeitsalltag umzusetzen und biografische Aspekte bei der Anwendung einzubinden.
Adaptationen für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf werden erarbeitet.

 

Inhalte:

  • die Bedeutung von kreativen Aktivierungsangeboten, deren Planung und Durchführung in Gruppen- und Einzelangeboten
  • Auswahl von Angeboten mit Jahreszeit- und Biografiebezug
  • Erfassung biografischer Daten
  • theoretische und praktische Vermittlung von Kenntnissen zu folgenden Techniken:
    Bildgestaltung mit Farben, Serviettentechnik und Seidenmalerei
  • Reflexion und Fallbesprechung mit Praxisbeispielen

Bitte Schürze oder altes T-Shirt mitbringen.

 

Zielgruppe:

Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

10 Apr.
Behandlungspflege LG 1
10.04.2024 08:30

Ziele:

  • Weiterbildung von ungelernten Hilfskräften mit Praxiserfahrung in der Pflege nach §§ 132,132a und § 37 SGB V

 

Inhalte:

  • Grundlagen Krankenbeobachtung
  • Beobachtung des Blutdrucks und der Herzfrequenz
  • Blutdruckregulationsstörungen
  • Herzerkrankungen (Überblick)
  • Beobachtung des Blutzuckers
  • Diabetes mellitus (Überblick zum Krankheitsbild)
  • Blutzuckerentgleisungen
  • Begleit- und Folgeerkrankungen Diabetes mellitus
  • Subkutane Injektionen inkl. Insulininjektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Überblick
  • Herrichten und Verabreichen von Arzneimitteln
  • Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
  • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
  • Umgang mit Ernährungssonden PEG/PEJ

 

zeitlicher Umfang:

4 Tage:

  • 10.04.2024
  • 17.04.2024
  • 24.04.2024
  • 08.05.2024

 

zeitlicher Rahmen:

  • 40 Stunden Theorie (jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 20 Stunden Praktikum in Ihrem Unternehmen

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Pflegekraft in einer ambulanten Altenpflege

 

Abschluss:

Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

15 Apr.

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Anleitungssituationen spiralförmig aufbauen
  • Kompetenzen in der generalistischen Ausbildung lt. Prüfungsverordnung u. a.

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
17 Apr.

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Erklärung der „neuen“ Kompetenzbereiche
  • Kompetenzbereiche in der Praxis analysieren
  • Tätigkeitsnachweisheft anhand Kompetenzbereiche ausfüllen können
  • Hilfestellung beim Verstehen von Kompetenzbeurteilungen lt. PflAPrV

     

    Zielgruppe:

    • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    19 Apr.

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

    Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

     

    Ziele:

    Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

     

    Inhalte:

    • Grundlagen
    • Die wichtigsten Erkrankungen
    • Therapie
    • Weitere Therapieansätze
    • Hinweise zur praktischen Umsetzung

     

    Zielgruppe:

    • Alle Beschäftigten im Pflegemanagement, in der Intensivpflege und im Wundmanagement
    22 Apr.

    Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!

     

    Ziele:

    Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

     

    Inhalte:

    • theoretische Grundlagen der Körperpflege anschaulich den Azubis vermitteln (4-Stufen-Methode der Praxisanleitung)
    • Praxisanleitungen theoretisch vorbereiten
    • praktische Übungen

     

    Zielgruppe:

    • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern


    Für dieses Tagesseminar gibt es nur eine begrenzte Anzahl freier Teilnehmerplätze!

    25 Apr.

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

    Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

     

    Ziele:

    Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

     

    Inhalte:

    • Rechtsgrundlagen der Sturzprophylaxe
    • Verantwortungen im Rahmen der Sturzprophylaxe
    • Dokumentation im Rahmen der Sturzprophylaxe
    • Haftungsrisiken nach Sturzgeschehen
    • Handlungsschema der Regressbearbeiter
    • der rechtliche Charakter der Dokumentation
    • Ansprüche des Patienten aus Dokumentationsmängeln
    • Schutz vor Haftung bei Dokumentationslücken
    • Leitfaden für eine ordnungsgemäße Dokumentation
    • praktische Umsetzung einer schlanken Dokumentation

     

    Zielgruppe:

    • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
    26 Apr.

    Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.

     

    Ziele:

    Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.

     

    Inhalte:

    • apparative Überwachung der Atmung
    • Sekretmobilisation
    • Atemgasklimatisierung
    • Anwendung von Masken, Pulsoximeter und Respiratoren
    • praktische Übungen

     

    Zielgruppe:

    Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung

    26 Apr.

    Ziele:

    Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

    Die Praxisanleitung ist neben der schulischen Praxisbegleitung ein sehr wichtiger Baustein zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsreifung der Schülerinnen und Schüler.

     

    Inhalte:

    • Um Ihnen als Praxisanleiterin und Praxisanleiter die Planung einer Anleitungssituation zu erleichtern und diese abwechslungsreich zu gestalten, soll Ihnen diese Schulung als Übersichtsmedium über eine Auswahl vorhandener Methoden dienen.
    • Sie kann als Handreichung, Strukturierungsinstrument oder einfach als Ideenpool genutzt werden.

     

    Zielgruppe:

    • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

     

    29 Apr.

    Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.

     

    Ziele:

    Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.

     

    Inhalte:

    • Atemmechanik
    • außerklinische Beatmung bei Weaningversagen nach Langzeitintensivtherapie
    • Notfallsituationen in der Beatmungspflege

     

    Zielgruppe:

    Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung

    10 Mai

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

    Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

     

    Ziele:

    Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

     

    Inhalte:

    • das neue Rationalisierungsschema
    • Prinzipien der Ernährungstherapie und deren praktische Umsetzung

     

    Zielgruppe:

    • Alle Beschäftigten im Pflegemanagement, in der Intensivpflege und im Wundmanagement
    17 Mai

    Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

     

    Ziele:

    Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

     

    Inhalte:

    • die Schritte und Inhalte eines Pflegeprozesses
    • Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner im Rahmen des Pflegeprozesses
    • Aufbau eines Pflegeproblems nach PÄSR-Schema vs. Pflegediagnosen
    • Pflegeziele SMART formulieren
    • Pflegemaßnahmen nachvollziehbar beschreiben

     

    Zielgruppe:

    • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    23 Mai

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

    Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

     

    Ziele:

    Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt

     

    Inhalte:

    • gesetzliche Erbfolge
    • Erbordnungen
    • Erbrecht der Ehegatten
    • rechtliche Stellung der Erben
    • Erbschein
    • gewillkürte Erbfolge
    • Erbvertrag
    • Testament
    • Pflichtteilsrecht

     

    Zielgruppe:

    • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
    27 Mai

    Dieser Kurs ist zertifiziert

    Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V 

     

    Ausbildungsinhalte:

    • physiologische Grundlagen
    • Pathophysiologie der respiratorischen Insuffizienz
    • Beatmungs- / Ernährungsmanagement / Adaption
    • Medizintechnik / Monitoring
    • Notfallkompetenz
    • Sauerstofftherapie
    • Beatmungsmasken und Trachealkanülen und deren Applikationen
    • Tracheostoma-Management
    • Methoden der Sekretmobilisierung und -elimination
    • rechtliche Aspekte
    • Befeuchtungsmanagement der Atemwege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 106 Stunden in Vollzeit fachtheoretischer Unterricht (inkl. Selbststudium)
    • 40 Stunden fachpraktischer Unterricht / Hospitation

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie den Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung der EURAKA-PEB-GmbH und ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.

    7 Juni

    Ziele:

    Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

     

    Inhalte:

    • Selbstfürsorge in Gesundheitsfachberufen
    • berufsspezifische psychische Belastungen
    • Umgang mit psychischen Belastungen im Rahmen der Praxisanleitung
    • Identifikation, Kommunikation, Bewältigung

     

    Zielgruppe:

    • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

     

    Was macht uns anders?

    innovativ

    Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!

    elektronisches Lernen

    Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.

    erfahrenes Personal

    Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

    Lernen, wie und wo es Spaß macht

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