Menschen helfen, Leben retten! Übernimm Verantwortung für dich und andere und starte deine berufliche Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter an unserer Akademie in Delitzsch.
Am 14.06.2024 startet der SSM-Studiengang "Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik".
SSM-Studiengang "Master (MBA) in Gesundheitspädagogik" startet am 27.09.2024.
Für das erste Halbjahr 2024 haben wir Ihnen unser virtuelles Weiterbildungsheft bereitgestellt. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....
Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Die Praxisanleitung ist neben der schulischen Praxisbegleitung ein sehr wichtiger Baustein zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsreifung der Schülerinnen und Schüler.
Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt
Dieser Kurs ist zertifiziert
Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.
4 Tage:
Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Leitungen. Durch die Vermittlung von theoretischen und praktischen Inhalten sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen stärken.
Tag 1
Tag 2
Tag 3
Die Fortbildung ist alternativ auch zu folgenden Terminen buchbar:
18.03.2024 | - | 19.03.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
15.04.2024 | - | 16.04.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
10.06.2024 | - | 11.06.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
12.08.2024 | - | 13.08.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
09.09.2024 | - | 10.09.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
21.10.2024 | - | 22.10.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
04.11.2024 | - | 05.11.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
25.11.2024 | - | 26.11.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
02.12.2024 | - | 03.12.2024 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
Möchten Sie zu einem der o.g. Termine die Fortbildung besuchen, geben Sie im Verlauf der Buchung das Startdatum aus o.g. Liste bitte im Feld "Alternatives Kursstartdatum" ein.
gem. Schulordnung Berufsfachschule (SächsGVBl.) § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Krankenpflegehelfer*in
Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.
Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.
Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.
M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie
M2 – Klinikpraktikum
M3 – Rettungswachepraktikum
M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie)
Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde / ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für Wundmanager*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
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Eine solide Ausbildung ist das Fundament Deiner Zukunft.
Und genau dieses Fundament im Bereich der Pflegeberufe bekommst Du bei uns.
Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!
Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.
Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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