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Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter

Menschen helfen, Leben retten! Übernimm Verantwortung für dich und andere und starte deine berufliche Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter an unserer Akademie in Delitzsch.

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Bild Studiengang Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik

Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik

Am 14.06.2024 startet der SSM-Studiengang "Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik".

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Master (MBA) in Gesundheitspädagogik

SSM-Studiengang "Master (MBA) in Gesundheitspädagogik" startet am 27.09.2024.

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Virtuelles Weiterbildungsheft 2024

Für das erste Halbjahr 2024 haben wir Ihnen unser virtuelles Weiterbildungsheft bereitgestellt. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....

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Auffrischungskurse

Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen

Auffrischungskurse anzeigen

Nächste Kurse

25 Apr.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

 

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen der Sturzprophylaxe
  • Verantwortungen im Rahmen der Sturzprophylaxe
  • Dokumentation im Rahmen der Sturzprophylaxe
  • Haftungsrisiken nach Sturzgeschehen
  • Handlungsschema der Regressbearbeiter
  • der rechtliche Charakter der Dokumentation
  • Ansprüche des Patienten aus Dokumentationsmängeln
  • Schutz vor Haftung bei Dokumentationslücken
  • Leitfaden für eine ordnungsgemäße Dokumentation
  • praktische Umsetzung einer schlanken Dokumentation

 

Zielgruppe:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
26 Apr.

Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.

 

Ziele:

Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.

 

Inhalte:

  • apparative Überwachung der Atmung
  • Sekretmobilisation
  • Atemgasklimatisierung
  • Anwendung von Masken, Pulsoximeter und Respiratoren
  • praktische Übungen

 

Zielgruppe:

Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung

26 Apr.

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

Die Praxisanleitung ist neben der schulischen Praxisbegleitung ein sehr wichtiger Baustein zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsreifung der Schülerinnen und Schüler.

 

Inhalte:

  • Um Ihnen als Praxisanleiterin und Praxisanleiter die Planung einer Anleitungssituation zu erleichtern und diese abwechslungsreich zu gestalten, soll Ihnen diese Schulung als Übersichtsmedium über eine Auswahl vorhandener Methoden dienen.
  • Sie kann als Handreichung, Strukturierungsinstrument oder einfach als Ideenpool genutzt werden.

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

 

29 Apr.

Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.

 

Ziele:

Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.

 

Inhalte:

  • Atemmechanik
  • außerklinische Beatmung bei Weaningversagen nach Langzeitintensivtherapie
  • Notfallsituationen in der Beatmungspflege

 

Zielgruppe:

Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung

10 Mai

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

 

Inhalte:

  • das neue Rationalisierungsschema
  • Prinzipien der Ernährungstherapie und deren praktische Umsetzung

 

Zielgruppe:

  • Alle Beschäftigten im Pflegemanagement, in der Intensivpflege und im Wundmanagement
17 Mai

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • die Schritte und Inhalte eines Pflegeprozesses
  • Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner im Rahmen des Pflegeprozesses
  • Aufbau eines Pflegeproblems nach PÄSR-Schema vs. Pflegediagnosen
  • Pflegeziele SMART formulieren
  • Pflegemaßnahmen nachvollziehbar beschreiben

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
23 Mai

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt

 

Inhalte:

  • gesetzliche Erbfolge
  • Erbordnungen
  • Erbrecht der Ehegatten
  • rechtliche Stellung der Erben
  • Erbschein
  • gewillkürte Erbfolge
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Pflichtteilsrecht

 

Zielgruppe:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
27 Mai

Dieser Kurs ist zertifiziert

Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V 

 

Ausbildungsinhalte:

  • physiologische Grundlagen
  • Pathophysiologie der respiratorischen Insuffizienz
  • Beatmungs- / Ernährungsmanagement / Adaption
  • Medizintechnik / Monitoring
  • Notfallkompetenz
  • Sauerstofftherapie
  • Beatmungsmasken und Trachealkanülen und deren Applikationen
  • Tracheostoma-Management
  • Methoden der Sekretmobilisierung und -elimination
  • rechtliche Aspekte
  • Befeuchtungsmanagement der Atemwege

 

zeitlicher Umfang:

  • 106 Stunden in Vollzeit fachtheoretischer Unterricht (inkl. Selbststudium)
  • 40 Stunden fachpraktischer Unterricht / Hospitation

 

zeitlicher Rahmen:

  • montags bis freitags
  • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

 

Abschluss:

Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.

29 Mai
Behandlungspflege LG 1
29.05.2024 08:30

Ziele:

  • Weiterbildung von ungelernten Hilfskräften mit Praxiserfahrung in der Pflege nach §§ 132,132a und § 37 SGB V

 

Inhalte:

  • Grundlagen Krankenbeobachtung
  • Beobachtung des Blutdrucks und der Herzfrequenz
  • Blutdruckregulationsstörungen
  • Herzerkrankungen (Überblick)
  • Beobachtung des Blutzuckers
  • Diabetes mellitus (Überblick zum Krankheitsbild)
  • Blutzuckerentgleisungen
  • Begleit- und Folgeerkrankungen Diabetes mellitus
  • Subkutane Injektionen inkl. Insulininjektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Überblick
  • Herrichten und Verabreichen von Arzneimitteln
  • Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
  • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
  • Umgang mit Ernährungssonden PEG/PEJ

 

zeitlicher Umfang:

4 Tage:

  • 10.04.2024
  • 17.04.2024
  • 24.04.2024
  • 08.05.2024

 

zeitlicher Rahmen:

  • 40 Stunden Theorie (jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 20 Stunden Praktikum in Ihrem Unternehmen

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Pflegekraft in einer ambulanten Altenpflege

 

Abschluss:

Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

7 Juni

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Selbstfürsorge in Gesundheitsfachberufen
  • berufsspezifische psychische Belastungen
  • Umgang mit psychischen Belastungen im Rahmen der Praxisanleitung
  • Identifikation, Kommunikation, Bewältigung

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

 

10 Juni
Fortbildung Rettungsdienst
10.06.2024 08:00

 

Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Leitungen. Durch die Vermittlung von theoretischen und praktischen Inhalten sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen stärken.


Fortbildungsinhalte:

Tag 1

  • Traumamanagement 
  • Reanimation ALS/PLS/NBLS

 

Tag 2

  • MANV
  • Recht
  • CO-Intoxikation
  • Pharmakologie

 

Tag 3

  • Versorgung eines Patienten vor Ort
  • Pädiatrische Notfälle

 

zeitlicher Umfang:

  • 2 Tage für Rettungssanitäter / Rettungssanitäterinnen und Rettungsassistenten / Rettungsassistentinnen (in Präsenz)
  • 3 Tage für Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen (2 Tage in Präsenz / 1 Tag online über Video on Demand (VoD))

 

zeitlicher Rahmen:

  • 10 Unterrichtseinheiten je Tag
  • jeweils 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Alternativer Kursstart:

Die Fortbildung ist alternativ auch zu folgenden Terminen buchbar:

18.03.2024 - 19.03.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
15.04.2024 - 16.04.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
10.06.2024 - 11.06.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
12.08.2024 - 13.08.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
09.09.2024 - 10.09.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
21.10.2024 - 22.10.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
04.11.2024 - 05.11.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
25.11.2024 - 26.11.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
02.12.2024 - 03.12.2024 + 1 Tag nach Wahl (VoD)

 

Möchten Sie zu einem der o.g. Termine die Fortbildung besuchen, geben Sie im Verlauf der Buchung das Startdatum aus o.g. Liste bitte im Feld "Alternatives Kursstartdatum" ein.

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Abschluss:

  • bei erfolgreicher Absolvierung erhält jede / jeder Teilnehmende ein Fortbildungszertifikat
5 Aug.

Ausbildungsinhalte:

  • Deutsch, Englisch, Ethik
  • berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
  • eigene Arbeit strukturieren und organisieren
  • pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • situationsgerecht kommunizieren
  • Gesundheit erhalten und fördern
  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten
  • in akuten Notfällen adäquat handeln

 

zeitlicher Rahmen:

  • 1540 Stunden theoretischer und fachtheoretischer Unterricht
  • 1440 Stunden praktische Ausbildung
  • zwei Jahre
  • Blockunterricht

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein darf
  • gem. Schulordnung Berufsfachschule (SächsGVBl.) § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren

 

Abschluss:

staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Krankenpflegehelfer*in

12 Aug.

 

Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.

Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.


Ausbildungsinhalte:

Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.

 

M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie

  • Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst
    • Organisation des Rettungsdienstes
    • Versorgungskonzepte
    • Hygiene
    • rechtliche Aspekte
    • Besondere Einsatzlagen
    • Kommunikation
       
  • Versorgung von Notfallpatienten nach dem ABCDE – Schema
    • Grundlagen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
    • Grundlagen der Diagnostik und Betreuung von Notfallpatienten
    • Assistenz bei der erweiterten Diagnostik und Therapie von Notfallpatienten
       
  • spezielle Versorgung von Notfallpatienten
    • Versorgung besonderer Patientengruppen
    • Notfälle abseits der Routine

  • psychosoziale Aspekte

 

M2 – Klinikpraktikum

  • Mitarbeit bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen

 

M3 – Rettungswachepraktikum

  • Praktikum an einer Rettungswache
  • Einsatz im Krankentransport und in der Notfallrettung
  • Umsetzung der theoretischen Inhalte

 

M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie)

  • fachtheoretisches und fachpraktisches Training in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Anschließend Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht

 

 

zeitlicher Umfang:

  • 280 h theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Schule
  • 160 h Praktikum an einer Rettungswache
  • 80 h Klinikpraktikum
  • die Ausbildung erfolgt in max. 4 Monaten
  • die Ausbildung kann durch Unterbrechung bis zu 2 Jahre verlängert werden (ausgenommen für die Teilnehmenden, die diese Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein absolvieren)

 

zeitlicher Rahmen:

  • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit
  • montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (am 1. Tag 9:00 Uhr Beginn)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Kenntnisse in deutscher Sprache (mind. B2)
  • gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung)
  • Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis")
  • vollendetes 18. Lebensjahr mit erfüllter Berufsschulpflicht

 

Abschluss:

  • schriftliche und praktische Prüfung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
  • bei erfolgreicher Absolvierung erhält jeder Teilnehmende ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
20 Aug.
Wundmanagement
20.08.2024 08:30

Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.


Ausbildungsinhalte:

  • Grundlagen (Anatomie, Physiologie der Haut, Wunden, Wundheilung)
  • Krankheitsbilder (CVI, Ulcus Cruris, PAVK, diabetisches Fußsyndrom, Dekubitalulcus und Dekubitusprophylaxe etc.)
  • Lokaltherapie / Behandlungsprozess / Management (Wundbehandlungsprozess, Vakuumversiegelung, Verbandstechniken, palliative Wundversorgung, Metastasen etc.)
  • adjuvante (unterstützende) Maßnahmen (z. B. Kompressionstherapie, Ernährung, Schmerzmanagement und Heilmittel)
  • Wunddokumentation und Qualitätssicherung in der Wundtherapie

 

zeitlicher Umfang:

  • 168 Unterrichtsstunden - PDL und/oder fachliche*r Leiter*in
  •   84 Unterrichtsstunden - Fachkräfte, die mit chronischen Wunden umgehen

 

zeitlicher Rahmen:

  • dienstplanfreundlich jeweils dienstags
  • Beginn: 08:30 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau)
  • PDL oder Teamleiter*in (168 UE Zusatzqualifikation)
  • Pflegefachkraft (84 UE)

 

Abschluss:

Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde / ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.

22 Aug.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für Wundmanager*innen geeignet.

 

Ziele:

Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

 

Inhalte:

  • Vorstellung neuer Leitlinien
  • Präsentation neuer klinischer Studien

 

Zielgruppe:

  • Alle Beschäftigten im Pflegemanagement, in der Intensivpflege und im Wundmanagement

Was macht uns anders?

innovativ

Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!

elektronisches Lernen

Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.

erfahrenes Personal

Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Lernen, wie und wo es Spaß macht

Ihr Erfolg ist unser Antrieb!

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