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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Nachfolgend finden Sie die AGB der EURAKA-PEB-GmbH und der EURAKA-EXKLUSIV, Internationale Pflegefachschulen gGmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der EURAKA-PEB-GmbH

§ 1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die AGB treten am 01.03.2026 in Kraft.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, die zwischen dem Anbieter EURAKA-PEB GmbH, Lindenallee 3, 04509 Delitzsch OT Schenkenberg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer (nachfolgend „Vertragspartner“) geschlossen werden.
Der Anbieter bietet Weiterbildungen, Seminare, Kurse und Lehrgänge an. Diese werden nachfolgend einheitlich als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet. Bildungsmaßnahmen können als Präsenzveranstaltungen, Online-Formate oder Hybridformate durchgeführt werden. Die konkrete Durchführung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf sämtliche Inhalte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den angebotenen Bildungsmaßnahmen, einschließlich etwaiger zukünftiger Weiterentwicklungen oder Erweiterungen.
Die AGB betreffen die Nutzung der Webseite des Anbieters sowie alle zu diesen Domains gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die vertraglichen Leistungen erbringen.
Teilnehmende im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit dem Anbieter in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Teilnehmende können auch Entsendete eines Auftraggebers zur Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme sein.
Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Anbieter in eine Geschäftsbeziehung treten.

 

§ 2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

Der Vertrag über die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme kommt entweder
• durch elektronischen Vertragsschluss im Rahmen einer Online-Anmeldung oder
• durch Abschluss einer individuellen Weiterbildungsvereinbarung bzw. eines Schulungsvertrages in Schrift- oder Textform zustande.
a) Elektronischer Vertragsschluss:
Bei Online-Anmeldungen gibt der Vertragspartner durch Absenden des Online-Anmeldeformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche elektronische Anmeldebestätigung des Anbieters (z. B. per E-Mail) zustande. Eine automatisierte Eingangs- oder Übermittlungsbestätigung stellt keine Annahme dar.
b) Vertrag in Schrift- oder Textform:
Sofern eine Weiterbildungsvereinbarung oder ein Schulungsvertrag vorgesehen ist, kommt der Vertrag durch Unterzeichnung bzw. durch ausdrückliche Annahme in Schrift- oder Textform zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der jeweils gebuchten Bildungsmaßnahme, die der beruflichen Fort- und Weiterbildung dient und auf den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Abschluss vorbereitet.
Inhalt, Ablauf, Dauer, Zulassungsvoraussetzungen, Abschlussziel, Preis sowie Umfang der Leistungen ergeben sich aus:
• der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot,
• dem elektronisch geschlossenen Vertrag gemäß Absatz 2a oder dem individuellen Vertrag gemäß Absatz 2b,
• diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen der Bildungsmaßnahme vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Maßnahme gewahrt bleibt.
Individuelle Angebote des Anbieters sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, für die Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich.

2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme setzt die Erfüllung der vordefinierten fachlichen, schulischen oder beruflichen Voraussetzungen voraus. Die Angaben hierzu finden sich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und sind vom Vertragspartner eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Anbieter behält sich vor, Nachweise (z. B. beglaubigte Zeugnisse, beglaubigte Zertifikate oder beglaubigte Berufs- und Praktikanachweise) anzufordern. Unzutreffende oder unvollständige Angaben zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen können zum Ausschluss von der Bildungsmaßnahme führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmekosten besteht.

2.2 Technische Voraussetzungen
Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme ist die eigenverantwortliche Bereitstellung der technischen Voraussetzungen durch den Vertragspartner erforderlich. Es liegt in der Verantwortung der Vertragspartner, diese technischen Voraussetzungen rechtzeitig vor Maßnahmebeginn zu erfüllen und für die Dauer der Maßnahme aufrechtzuerhalten. Technische Probleme auf Seiten der Vertragspartner, z. B. unzureichende Hardware oder Netzstörungen, begründen keinen Anspruch auf Nachholung von Lehrinhalten oder auf Erstattung von Teilnahmekosten.

2.3 Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich, für die Durchführung der Bildungsmaßnahme qualifizierte Lehrkräfte einzusetzen und den Lehrplan aktuellen Entwicklungen anzupassen. Die Bildungsmaßnahme wird den Besonderheiten der Erwachsenenbildung gerecht. Sie erfolgt auf der Grundlage des bestätigten Konzepts und Curriculums der EURAKA-PEB-GmbH. Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsanforderungen der prüfenden Einrichtung werden berücksichtigt.

Als Lehrkräfte werden nur solche Personen eingesetzt, die dafür fachlich qualifiziert sind und über ausreichende Erfahrungen in der Erwachsenenpädagogik verfügen.

Die Bildungsmaßnahme und Prüfung finden in Räumen statt, die nach Art und Ausstattung dafür geeignet sind. Diese Räume befinden sich in der Einrichtung:

EURAKA-PEB-GmbH
Lindenallee 3
04509 Delitzsch OT Schenkenberg

Der Anbieter stellt Lernmittel und Arbeitskleidung in dem Umfang zur Verfügung, wie sie in den Maßnahmeunterlagen zweckgebunden bestimmt wurden. Während der Bildungsmaßnahme ist der Teilnehmende bei der:

Verwaltungs- Berufsgenossenschaft Bezirksverwaltung 12 Dresden
Schützenhöhe 26
01099 Dresden

versichert. Sofern die fachpraktische Ausbildung (FPA) im Gesamtkonzept der Bildungsmaßnahme integriert ist, stellt der Anbieter den Teilnehmenden einen geeigneten Platz für die fachpraktische Ausbildung (FPA) zur Verfügung. Lehnen Teilnehmende einen durch die EURAKA-PEB-GmbH nachgewiesenen FPA-Platz ab, muss er sich selbst bemühen. Die EURAKA-PEB-GmbH prüft, ob der neue FPA-Platz den Ausbildungserfordernissen gerecht wird.

2.4 Pflichten der Vertragspartner
Der Teilnehmende verpflichtet sich, die an ihn gestellten Forderungen in der Bildungsmaßnahme zu erfüllen. Er befolgt die Weisungen der beauftragten Lehrkräfte und hält die Hausordnung und Bestimmungen zu Unfallschutzmaßnahmen ein. Das beinhaltet auch, sorgsam mit der Ausstattung und den Lehrmitteln der Einrichtung umzugehen.
Teilnehmende verpflichten sich, die Hinweise der Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzbelehrung sowie der Hausordnung einzuhalten sowie die Räumlichkeiten, Ausstattungen und Geräte pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Teilnehmende verpflichten sich zur Teilnahme an der gesamten Bildungsmaßnahme. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, wird die EURAKA-PEB-GmbH informiert.
Teilnehmende besuchen regelmäßig und pünktlich den Unterricht und erfüllen zuverlässig die Praktikumsanforderungen. Im Krankheitsfall ist die EURAKA-PEB-GmbH innerhalb von drei Tagen zu benachrichtigen und eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu hinterlegen.
Sollte aus anderen zwingenden Gründen eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, ist die EURAKA-PEB-GmbH zum frühesten Zeitpunkt zu informieren und ein entsprechender Nachweis in Textform zu erbringen. Soweit ein Fernbleiben vorhersehbar ist, wird die Freistellung in Textform beantragt.
Der Auftraggeber der entsendeten Teilnehmer erklärt, dass er diese Bildungsmaßnahme genehmigt, wenn die Teilnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind und die Bildungsmaßnahme während der Arbeitszeit stattfindet.
Dem Vertragspartner ist untersagt, Softwareprodukte zu kopieren oder Datenträger zu entfernen. Bei Verstoß ist er in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.

2.5 Änderungen, Absage und höhere Gewalt
Der Anbieter behält sich vor:
• Dozenten zu wechseln,
• Zeitpläne anzupassen (z. B. Ersatztermine),
• Unterrichtsformen zu verändern,
• Durchführungsort zu ändern,
sofern der Gesamtcharakter der Bildungsmaßnahme erhalten bleibt. Daraus ergeben sich keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
Der Anbieter kann Bildungsmaßnahmen absagen oder verschieben bei:
• zu geringer Teilnehmerzahl,
• Krankheit von Dozenten,
• höherer Gewalt.
Bei Absage werden bereits gezahlte Gebühren erstattet; bei Terminverschiebung sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.

 

§ 3. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Briefpost oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden, an:

EURAKA-PEB GmbH
Lindenallee 3
04509 Delitzsch
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

3.1 Rücktrittsrecht
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Anbieter allen Vertragspartnern ein freiwilliges Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme ein, sofern die gesetzliche Widerrufsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen ist.

3.2 Folgen des Widerrufs und des Rücktritts
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3.3 Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

3.4 Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

§ 4. Kündigung

Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Kündigungsregelungen.
Bei einer Kündigung durch den Vertragspartner stehen der EURAKA-PEB-GmbH 50 % der Kosten der verbleibenden Unterrichtsstunden zu (1 UE = 45 min). Eine Kündigung durch den Vertragspartner kann immer zum Ende des laufenden Monats erfolgen. Die Kündigung ist immer in Textform vom Vertragspartner anzuzeigen und gilt ab Eingangsdatum bei der EURAKA-PEB-GmbH. Wir sind berechtigt, die Kündigungsgebühr in Rechnung zu stellen, sofern kein Ersatzteilnehmer entsandt wird bzw. kein Ersatztermin gebucht wird. Der Ersatztermin ist im laufenden Kalenderjahr zu absolvieren. Im darauffolgenden Jahr entfällt dieser Anspruch. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung am Ende der Bildungsmaßnahme.

4.1 Kündigung und Rücktritt bei Förderung nach dem SGB III (Bildungsgutschein)
Teilnehmende haben für den Fall, dass eine Förderung nach dem SGB III nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht. Kosten entstehen den Teilnehmenden dabei nicht. Das Rücktrittsrecht trifft nur vor dem Beginn der Maßnahme zu. Zusätzlich wird den Teilnehmenden ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme, eingeräumt. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Teilnehmende sind bei einer Kündigung nicht verpflichtet, Gründe anzugeben. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Teilnehmende halten nach Rücksprache des Fördermittelgebers und Information an die EURAKA-PEB GmbH keine Kündigungsfristen ein. Wegfall oder Rücknahme oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beendet die Bildungsmaßnahme kostenfrei, wenn die Teilnehmenden dies schriftlich gegenüber der Agentur für Arbeit / des Jobcenters erklärt und nachgewiesen haben.

 

§ 5. Preise, Zahlung, Fälligkeiten, Zahlungsverzug

Die Höhe der Teilnahmekosten ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Für individuell versäumte - entschuldigte bzw. unentschuldigte - Unterrichtstage gibt es keine finanzielle Rückerstattung bzw. Vergütung. Sollten Zahlungsrückstände vorliegen, behält sich die EURAKA-PEB-GmbH vor, Teilnehmende vom Unterricht auszuschließen. Befindet sich der Vertragspartner bei Beendigung der Bildungsmaßnahme mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist die EURAKA-PEB-GmbH berechtigt, das Abschlusszertifikat so lange zurückzuhalten, bis alle Gebühren beglichen sind. Für die Prüfung entstehen keine weiteren Kosten. Kosten für Fachliteratur und Skriptmaterialien trägt der Vertragspartner selbst. Die Teilnahmekosten beinhalten alle Lern- bzw. Lehrmittel, Unterrichts-, Lernbetreuungs- und Prüfungsleistungen, Nutzung der Online-Lernplattform und Zertifikatausstellung.

Die Teilnahmekosten umfassen nicht sonstige Zahlungsgebühren oder anfallende Liefer- und Versandkosten. Die angebotenen Bildungsmaßnahmen sind gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Bei allen anderen Angeboten verstehen sich die angegebenen Preise als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Teilnahmekosten können per Einmal- oder Ratenzahlung beglichen werden. Bei Ratenzahlung erhebt der Anbieter keine zusätzlichen Kosten. Die Anzahl der Raten und der Zahlungsintervalle orientiert sich in der Regel am Ratenplan. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die letzte Rate spätestens vor dem Abschluss der Bildungsmaßnahme fällig.

Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Vertragspartner, den Endpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, werden die Teilnahmekosten nach Erhalt der Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vereinbarte Ratenzahlungen werden entsprechend des Ratenplans fällig. Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Abbuchung/Verrechnung nach den allgemeinen Grundsätzen und AGB von PayPal.

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung elektronisch per E-Mail erfolgt. Die Rechnung wird im PDF-Format an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine funktionsfähige und aktuelle E-Mail-Adresse bereitzustellen und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner trägt das Risiko für den Zugang der E-Mail, insbesondere bei falscher Adressangabe oder technischen Empfangsproblemen auf Seiten des Vertragspartners. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Versand an die angegebene E-Mail-Adresse als zugegangen, sofern nicht ein technischer Übermittlungsfehler nachgewiesen wird. Der Vertragspartner verzichtet auf die Übersendung einer Papierrechnung.

Während des Verzugs sind die Teilnahmekosten zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für jede Mahnung sind dem Anbieter 7,50 € pauschalierte Mahnkosten zu erstatten. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen geringere Mahnkosten nachzuweisen. Dem Anbieter bleibt es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen und einzufordern.

Weitere Informationen zu Preisen finden Sie in den entsprechenden Unterkapiteln. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

 

§ 6. Prüfung, Leistungsnachweise und Zertifikate

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss die Anwesenheit in mindestens 90% der Lehrveranstaltungen gewährleistet sein. Entstandene Fehlzeiten können in einer geeigneten Bildungsmaßnahme nachgeholt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Ob eine Zwischenprüfung, eine interne / externe Abschlussprüfung und / oder öffentlich-rechtliche Prüfung absolviert werden muss, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Details zur Prüfungsform, Prüfungsordnung, Prüfungszulassung und Wiederholungsprüfung sind im Maßnahmekonzept geregelt. Der reguläre Prüfungsort ist der Sitz des Anbieters. Der Vertragspartner erkennt die Prüfungsordnung der EURAKA-PEB-GmbH an. Soweit externe Prüfungen zum bestätigten Ausbildungsprofil gehören, besteht die Pflicht, diese zu absolvieren. Teilnehmende, die im Rahmen der Bildungsmaßnahme eine staatlich anerkannte Prüfung ablegen, werden durch die EURAKA-PEB-GmbH angemeldet.

Nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. mit Erreichen des Maßnahmeziels, erhalten Teilnehmende ein Zertifikat und / oder Zeugnis, sofern die Teilnahmekosten vollständig beglichen sind und alle maßnahmerelevanten Dokumente vollständig vorliegen.

Kopien von Zertifikaten und Zeugnissen können vom Auftraggeber und/oder von Teilnehmenden bestellt werden. Die Bestellung erfolgt in Textform. Der Besteller trägt die Kosten zuzüglich Versandkosten.

Das ausgestellte Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme. Eine gesetzlich geregelte Berufszulassung ist mit dem Zertifikat nicht verbunden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung definiert.

Bei nicht bestandenen Prüfungen, bei vorzeitigem Abbruch oder bei Ende der Maßnahme kann eine Teilnahmebescheinigung über die belegten Inhalte und die absolvierte Dauer ausgestellt werden. Eine Wiederholungsprüfung ist von der jeweiligen Bildungsmaßnahme abhängig und in der Regel im Maßnahmekonzept vorgesehen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zertifikatserteilung zu verweigern, wenn festgestellt wird, dass der Vertragspartner gegen die AGB oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

 

§ 7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Urheberrecht und Eigentum
Alle im Rahmen der Bildungsmaßnahme bereitgestellten Lehrmaterialien (z. B. Skripte, Arbeitsblätter, Videos, Präsentationen, Audiodateien, Tests und sonstige Inhalte) sowie die Inhalte der Online-Lernplattform sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte liegen - sofern nicht anders gekennzeichnet - beim Anbieter bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern. Die Vertragspartner erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Lehrmaterialien und Online-Inhalten ausschließlich zum persönlichen Gebrauch im Rahmen der gebuchten Bildungsmaßnahme. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Materialien über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist nicht gestattet. Verstöße gegen das Urheberrecht können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen in der Regel zum sofortigen Ausschluss von der Bildungsmaßnahme, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmekosten besteht.

7.2 Nutzung der Online-Lernplattform und Lehrmaterialien
Die Vertragspartner erhalten für vorgesehene Bildungsmaßnahmen einen Zugang zur Online-Lernplattform des Anbieters. Die Lehrmaterialien und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine missbräuchliche Nutzung der Lehrmaterialien bzw. der Online-Lernplattform insbesondere durch unberechtigte Weitergabe von Zugangsdaten, vorsätzliche Störung des Betriebs oder unerlaubte Nutzung von Inhalten berechtigt den Anbieter zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Person von der Bildungsmaßnahme, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmekosten besteht.
Die Verfügbarkeit der Online-Lernplattform wird im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten gewährleistet. Kurzzeitige Unterbrechungen (z. B. Wartungsarbeiten) berechtigen nicht zu einer Minderung der Teilnahmekosten oder zu Schadensersatzansprüchen.

7.3 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung – außer in gesetzlich zwingenden Fällen – ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust eingebrachter Gegenstände, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft. Für den Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten sowie für Schäden, die aus einer unbefugten Nutzung durch Dritte entstehen, haftet der Anbieter nur, sofern er diese zu vertreten hat. Die Inhalte der Bildungsmaßnahme werden nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Lehrmaterialien ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine unzureichende technische Ausstattung oder durch Nutzung nicht empfohlener Software- oder Hardwarekonfigurationen auf Seiten des Vertragspartners entstehen, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.
Bei vorübergehenden technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Internetstörungen oder höhere Gewalt) ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

7.4 Gewährleistung
a) Gesetzliche Gewährleistung
Für Vertragspartner gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellten Lehrmaterialien und Leistungen dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen und sich für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch eignen.

b) Mängelanzeige und Nacherfüllung
Stellt der Vertragspartner Mängel an den Lehrmaterialien oder sonstigen Leistungen fest, so hat er diese dem Anbieter unverzüglich - spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis - in Textform anzuzeigen. Der Anbieter ist berechtigt, zunächst nach eigener Wahl den Mangel durch Ersatzlieferung mangelfreier Materialien oder durch Nachbesserung zu beheben. Die Nacherfüllung erfolgt für den Vertragspartner kostenfrei.

c) Fristsetzung und Rücktritt
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht vorgenommen, kann der Vertragspartner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei nur geringfügigen Mängeln.

d) Haftung für digitale Inhalte
Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte im Rahmen der Bildungsmaßnahme stellt der Anbieter sicher, dass die Inhalte während der gesamten Vertragslaufzeit dem jeweils vereinbarten Stand der Technik entsprechen. Etwaige Mängel an digitalen Inhalten sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

e) Keine Garantie
Eine weitergehende Garantie im Rechtssinne wird vom Anbieter nicht übernommen, es sei denn, eine solche wurde ausdrücklich und schriftlich erklärt.

 

§ 8. Rechtswahl, Gerichtsstand

Diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

§ 9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

§ 10. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich unter strikter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir unterhalten geeignete und dem drohenden Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten stellen wir in den Datenschutzbestimmungen bereit.
Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können Sie über unsere Homepage abrufen und einsehen.

 

§ 11. Änderung der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder zur Verbesserung des Ablaufs erforderlich ist. Änderungen werden den Vertragspartnern in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs des Vertragspartners behält sich der Anbieter vor, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder zu beenden.

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der EURAKA-EXKLUSIV, Internationale Pflegefachschulen gGmbH

§ 1. Geltungsbereich

Die AGB treten am 01.03.2026 in Kraft.
Gegenstand dieser AGB ist die Durchführung der schulischen Ausbildungen:

• Pflegefachfrau / Pflegefachmann
• Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Auszubildende, Kooperationspartner und Träger der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetriebe), die mit der EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH einen Vertrag über eine der angebotenen Ausbildungen abschließen. Maßgeblich für die Details des Ausbildungsverhältnisses ist der Schulvertrag mit den Auszubildenden, der Kooperationsvertrag sowie der Praktikumsvertrag mit den Trägern der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetriebe), in seiner jeweils gültigen Fassung. Sämtliche Rechte, Pflichten, Leistungen, Fristen, Kündigungs-, Rücktritts-, Haftungs-, Datenschutz- sowie sonstigen Detailregelungen ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.

 

§ 2. Grundlagen der Ausbildung

Die Ausbildungen erfolgen insbesondere auf Grundlage:

• des Pflegeberufegesetzes (PflBG),
• der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV),
• der jeweils geltenden Schulordnung Berufsfachschule (BFSO) des Freistaates Sachsen,
• der jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften und Lehrpläne,
• der Vorgaben der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.

Änderungen der gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gelten unmittelbar auch für das Ausbildungsverhältnis. Die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts (z. B. Unterrichtszeiten, Unterrichtsformen, Einsatz von Lehrern und Lernmedien) richtet sich nach der Organisation der EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH und den gesetzlichen Vorgaben.

 

§ 3. Schulverhältnis

Der Schulvertrag wird für die Dauer der Ausbildung abgeschlossen. Für die Ausbildungen wird kein Schulgeld und keine Prüfungsgebühr erhoben.
Voraussetzung für Beginn und Durchführung der Ausbildung ist das Vorliegen der gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen (Eignung). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist das entsprechende Anerkennungsverfahren aufzunehmen und die hierfür erforderlichen Anerkennungsnachweise zu erbringen. Wird der Ausbildungsabschluss nicht innerhalb der regulären Dauer erreicht, kann die Ausbildung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlängert werden. Fehlzeiten sind unverzüglich gemäß den festgelegten Regelungen anzuzeigen und nachzuweisen. Überschreitungen zulässiger Fehlzeiten können eine Verlängerung der Ausbildung oder die Beendigung des Schulverhältnisses erforderlich machen. Das Schulverhältnis endet ferner, wenn das Ausbildungsziel nicht weiter erreicht werden kann oder wenn aufgrund nachweisbarer Tatsachen feststeht, dass die Eignung zur Ausübung des Ausbildungsberufs nicht gegeben ist. Das Recht zum Widerruf oder zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Vertrag festgelegten Regelungen. Widerruf und Kündigung bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für alle Vertragspartner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Ausbildungs-, Mitwirkungs- oder Verhaltenspflichten,
• unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht oder der Praxis über einen erheblichen Zeitraum,
• nachhaltiger Störung des Ausbildungsbetriebs trotz vorheriger Abmahnung.

 

§ 4. Pflichten

Pflichten der EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH
Die EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH gewährleistet einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb entsprechend den vertraglichen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des jeweils nach Landesrecht gültigen Lehrplans.

Pflichten der Auszubildenden
Die Teilnehmer verpflichten sich:
• zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme an allen Ausbildungsbestandteilen,
• Leistungs- und Mitwirkungspflichten zu erfüllen und Leistungsnachweise ordnungsgemäß zu erbringen,
• zur Einhaltung aller Ausbildungs-, Haus- und Sicherheitsordnungen,
• den Weisungen der Schulleitung, Lehrkräfte sowie der Praxisanleitung Folge zu leisten.

Wiederholte Pflichtverletzungen, unentschuldigtes Fernbleiben oder nachhaltige Unterrichtsstörungen können arbeits- und schulrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

 

§ 5. Versicherung und Haftung

Die jeweils gültige Hausordnung, Brand- und Gefahrenschutzordnung sowie sonstige Sicherheitsbelehrungen sind verbindlich. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Regelungen des Schulvertrages sowie nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auszubildende ist nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gegen Unfälle im Rahmen des Unterrichts versichert. Die EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet die EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Entwendung eingebrachter Gegenstände haftet die EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Der Auszubildende haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 6. Rechtswahl, Gerichtsstand

Diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen der EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

§ 7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

§ 8. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich unter strikter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir unterhalten geeignete und dem drohenden Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten stellen wir in den Datenschutzbestimmungen bereit.
Die aktuellen Datenschutzbestimmungen können Sie über unsere Homepage abrufen und einsehen.

 

§ 9. Änderung der AGB

Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder zur Verbesserung des Ablaufs erforderlich ist. Änderungen werden den Vertragspartnern in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs des Vertragspartners behält sich die EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH vor, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen oder zu beenden.

Rechtliches

Anschrift

EURAKA-EXKLUSIV IPFS gGmbH
Lindenallee 3
04509 Delitzsch
034202-8210
info@euraka-exklusiv.de
Mo-Fr: 09.00 - 15.00