Campus Geflüster

pssst... schon gehört?

Campus Geflüster

Bild, dass Schüler auf einer Wiese unter einem Baum zeigt

Grüne Klassenzimmer

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Wir planen für Euch gerade zwei "grüne Klassenzimmer". Was kann es Schöneres geben, als zusammenzusitzen und Unterricht im Freien zu genießen. Natürlich werden Euch große Sonnensegel im Sommer schützen und Schatten spenden.

therapeutisches Bogenschießen

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Im Rahmen der Ausbildung erhalten unsere Pflegefachklassen u. a. Unterricht in therapeutischem Bogenschießen. Dabei handelt sich es sich um eine handlungs- und erfahrungsorientierte Methode, sich selbst im Kontrast aus Spannung, Entspannung, Konzentration und Gelassenheit zu erleben.

Yoga, Feldenkrais-Methode & Co.

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Yoga, progressive Muskelentspannung (PMR), Feldenkrais-Methode, alles das sind klassische Wege der Selbsterfahrung über bewusstes körperliches Entdecken. Auch das wird in unseren Pflegefachklassen unterrichtet. Also... entspanne Dich!

Getränke- und Snackautomaten

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Neben unserer Mensa, unter Leitung von Kamea aus Leipzig, könnt ihr euch auch an unseren Getränke- und Snackautomaten mit heißen oder kalten Getränken versorgen. Für den ganz kleinen Hunger zwischendurch gibt es dort für euch auch Snacks oder Süßes.

unsere Mensa

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Hunger? Kein Problem! Unsere Mensa serviert Euch in der Mittagspause gerne abwechslungsreiche, frische und gesunde Speisen. Unseren jeweils aktuellen Speiseplan findet ihr regelmäßig im Menü unter "Campus". Wir wünschen guten Appetit!

Nächste Kurse

4 Apr.

Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (Vollzeit)

 

Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Kommunikation und Interaktion
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
  • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
  • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

 

Zeitlicher Umfang:

  • 608 Stunden theoretischer Unterricht
  • 440 Stunden Praktikum

 

Zeitlicher Rahmen:

  • montags bis freitags 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (jeweils 8 UE pro Unterrichtstag)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Interesse an helfenden und pflegenden Tätigkeiten
  • psychische und physische Eignung

 

Abschluss:

Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

4 Apr.

Pflegeassistent*in (Vollzeit)

 

Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
  • Kommunikation
  • Psychologie
  • Krankheitsbild Demenz
  • Krankheitslehre
  • Hygiene
  • Ethik, Religion
  • Berufskunde
  • Recht in der Pflege
  • Erste Hilfe
  • Physiotherapie, Bewegung
  • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
  • Behandlungspflege (LG 1)
  • EDV-Anwendungen in der Pflege

 

Zeitlicher Umfang:

  • 1392 Stunden Theorie
  • 480 Stunden Praxis

 

Zeitlicher Rahmen:

  • jeweils von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (jeweils 8 UE pro Unterrichtstag)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

Der Teilnehmer muss psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind.

 

Abschluss:

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

4 Apr.

Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (berufsbegleitend)

 

Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Kommunikation und Interaktion
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
  • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
  • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

 

Zeitlicher Umfang:

  • 168 Stunden (21 Tage)

 

Zeitlicher Rahmen:

  • jeweils dienstags und mittwochs
  • 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE pro Unterrichtstag)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • bereits tätig als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in der ambulanten oder stationären Altenpflege

 

Abschluss:

Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

4 Apr.

Mobile Pflegeassistenz mit Führerscheinerwerb Klasse B (PKW) (Vollzeit)
inklusive Ausbildung auf Grundlage der Richtlinie nach § 43b, 53b

 

Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
  • Kommunikation
  • Psychologie
  • Krankheitsbild Demenz
  • Krankheitslehre
  • Hygiene
  • Ethik, Religion
  • Berufskunde
  • Recht in der Pflege
  • Erste Hilfe
  • Physiotherapie, Bewegung
  • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
  • Behandlungspflege (LG 1)
  • EDV-Anwendungen in der Pflege
  • Erwerb des Führerscheins Klasse B (PKW)

 

Zeitlicher Umfang:

  • 1392 Stunden Theorie
  • 480 Stunden Praktikum
  • 60 Stunden Fahrschule

 

Zeitlicher Rahmen:

  • jeweils von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (jeweils 8 UE pro Unterrichtstag)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

Der Teilnehmer muss psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind. Der Teilnehmer darf für diese Weiterbildung noch keinen Führerschein besitzen bzw. jemals einen Führerschein besessen haben.

 

Abschluss der Weiterbildung und Führerscheinerwerb:

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Anschließend erfolgt die Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, mit deren Bestehen der Führerschein Klasse B (PKW) erworben wird.

4 Apr.

Pflegeassistent*in (berufsbegleitend)

 

Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
  • Kommunikation, Psychologie, Krankheitsbild Demenz
  • Krankheitslehre, Hygiene, Ethik, Religion, Berufskunde
  • Recht in der Pflege, Erste Hilfe, Physiotherapie, Bewegung
  • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung, Behandlungspflege
  • EDV-Anwendungen in der Pflege

 

Zeitlicher Umfang:

  • 576 Stunden

 

Zeitlicher Rahmen:

  • jeweils von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (jeweils 8 UE pro Unterrichtstag)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • bereits tätig als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in der ambulanten oder stationären Altenpflege

 

Abschluss:

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

5 Apr.
Behandlungspflege LG 1
05.04.2023 08:30

Behandlungspflege LG 1

 

Ziele:

  • Qualifizierung zur Erfüllung Ihrer Auflagen aus den Rahmenverträgen § 18 mit der AOK und IKK Sachsen-Anhalt, gemäß § 132.

 

Inhalte:

  • Grundlagen Krankenbeobachtung
  • Beobachtung des Blutdrucks und der Herzfrequenz
  • Blutdruckregulationsstörungen
  • Herzerkrankungen (Überblick)
  • Beobachtung des Blutzuckers
  • Diabetes mellitus (Überblick zum Krankheitsbild)
  • Blutzuckerentgleisungen
  • Begleit- und Folgeerkrankungen Diabetes mellitus
  • Subkutane Injektionen inkl. Insulininjektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Überblick
  • Herrichten und Verabreichen von Arzneimitteln
  • Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
  • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
  • Umgang mit Ernährungssonden PEG/PEJ

 

Zeitlicher Umfang:

4 Tage:

  • 05.04.2023
  • 12.04.2023
  • 19.04.2023
  • 26.04.2023

 

Zeitlicher Rahmen:

  • 40 Stunden Theorie (jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 20 Stunden Praktikum in Ihrem Unternehmen

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • bereits als Pflegekraft in einer ambulanten Altenpflege tätig

 

Abschluss:

Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

5 Apr.

Auffrischungskurs:
Mentor*in und Praxisanleiter*in | Didaktik und Lernmethodik

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Lernprozess und Lerntypen
  • Methodik der Unterrichtsgestaltung
  • Planung der Unterrichtsgestaltung
  • Kommunikation
  • Lernfeldorientierter Lehrplan

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
6 Apr.

Auffrischungskurs: Pflegemanagement
Fehl- und Mangelernährung

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

 

Ziele:

Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

 

Inhalte:

  • Diagnostik
  • Dokumentation
  • Ernährungsteam
  • Standardisierung
  • Einsatz der Ernährung als „heilender Faktor“
  • Intensität des Vorgehens unter Ausnutzung aller Möglichkeiten (politisch, ökonomisch, sozial, Trend orientiert, ethnisch und ethisch verantwortlich)
  • Bedeutung eines Ernährungsteams
  • Abrechnung

 

Zielgruppe:

  • alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege
13 Apr.

Auffrischungskurs: Pflegemanagement
Suchtprobleme und Suchtprävention am Arbeitsplatz

Seit der Coronapandemie wird auch in den Bereichen der Pflege eine Zunahme von problematischem Substanzgebrauch, insbesondere Alkohol und Medikamente, beobachtet. Doch wann handelt es sich um einen harmlosen Konsum und wann sprechen wir von Sucht? Und wie müssen Kollegen oder Personalverantwortliche reagieren, wenn während der Dienstzeit ein Konsum beobachtet wird? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in dem Seminar nach.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

 

Ziele:

Informationen zum Thema Sucht und Suchtprävention sowie Vorgehensweisen bei problematischem Substanzgebrauch sowie gesetzliche Vorgaben.

 

Inhalte:

  • Was bedeutet Sucht und wie entsteht sie?
  • Wie lässt sich Sucht von moderatem Gebrauch abgrenzen?
  • Woran lassen sich Personen mit Suchtproblem erkennen?
  • Welche Maßnahmen können eingeleitet werden?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt werden?
  • Wann tritt eine Haftung durch den Dienstgeber ein?
  • Welche Präventionsmöglichkeiten werden beschrieben?
  • Wie kann therapeutische Hilfe aussehen?



Zielgruppe:

  • alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege
14 Apr.

Auffrischungskurs:
Mentor*in und Praxisanleiter*in | Teil 2 / kompetenzorientiert Prüfen und Bewerten

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Auffrischung der Kompetenzen in der generalistischen Ausbildung laut Prüfungsverordnung
  • Kompetenzspiegel in der Benotung / Bewertung

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
21 Apr.

Auffrischungskurs: Pflegemanagement
"Fünf Sprachen der Mitarbeitermotivation"

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Laut Studien ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz nicht die Bezahlung, sondern die Anerkennung und Wertschätzung, die ein Mitarbeiter erfährt. Wie aber lässt sich ein Arbeitsklima schaffen, in dem sich der Einzelne tatsächlich anerkannt fühlt?

 

Inhalte:

  • Vorstellung einzelner Studien
  • Herausforderungen des Gesundheitswesens
  • Charakteristika des Gesundheitswesens
  • Qualität_was ist das?
  • Bedeutung der Kommunikation
  • Motivation

 

Zielgruppe:

  • Teamleitungen, Stationsleitungen, Wohnbereichsleitungen, PDL´s, Pflegedirektoren, Geschäftsführung
27 Apr.

Auffrischungskurs: Pflegemanagement
Ernährungstherapie und Beratung für Pflegedienste der ambulanten und stationären Pflege | Teil 1

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

 

Ziele:

Überblick zur Ernährungsberatung bei häufigen Krankheitsbildern

Zu diesem Seminar bieten wir Ihnen auch den zweiten Teil an. Jedes Tagesseminar kann jedoch einzeln gebucht werden.

 

Inhalte:

  • DGE-Empfehlungen
  • LEKuP
  • Ernährungsberatung – reicht das überhaupt aus?
  • Bedeutung anderer Faktoren
  • Ernährungsstrategien
  • ONS und künstliche Sondenernährung

 

Zielgruppe:

  • Alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege

 

Unsere weiteren Fortbildungs-Empfehlungen für Sie:

28 Apr.

Auffrischungskurs:
Mentor*in und Praxisanleiter*in | Teil 1 / Ausbildungspläne erstellen - Theorie
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Rahmenbedingungen
  • Prozess der Ausbildungsplanung:
    • Planung der praktischen Ausbildungszeit
    • Zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung
    • Inhaltliche Gliederung nach Kompetenzbereichen
    • Entwicklung von Arbeits- und Lernaufgaben (exemplarisch)
    • Individuelle Planung
    • Exemplarische Verankerung der gesetzlich geforderten 10% geplanten und strukturierten Praxisanleitung

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
3 Mai

Auffrischungskurs:
OSCE Konzept in der Pflegeausbildung - ein praktisches Instrument zur Prüfungsvorbereitung oder als Prüfungsalternative in der Generalistik

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!

 

In der Ausbildung von Ärzten oder Rettungssanitätern ist die Simulationsüberprüfung bereits seit Jahren etabliert. Mit Objective structured clinical examination, kurz OSCE, lässt sich ganz einfach Handlungskompetenz überprüfen und das in einem geschützten Umfeld.

 

Ziele:

Der mangelhafte Transfer von Theorie zu Praxis ist seit Jahren ein großes Streitthema. Mit der OSCE Methode lässt sich dieser Transfer vereinfachen, wobei gleichzeitig den Teilnehmenden ein Stück Sicherheit gegeben wird. Es können alltägliche Handlungssituationen geübt und vertieft werden.

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Objetice structured clinical examination
  • Planung von OSCE Stationen
  • Checklisten und Beurteilungskritierien
  • Drehbuch schreiben
  • Prüfung nach Kompetenzstufen

 

Zielgruppe:

  • Praxisanleitung, Mentoren, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
8 Mai

Pflegeexperte für außerklinische Beatmung (Expertenkurs)

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Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAV zertifiziert, entspricht den inhaltlichen Anforderungen der S2k-Leitlinie und ist von allen Krankenkassen anerkannt.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Durchführungsempfehlungen, Respiratorische Insuffizienz
  • Niere, Lunge, Schmerz, Blutgasanalyse, Sauerstoff, Sekretmanagement
  • Erkrankungen mit ventilatorischer Insuffizienz, Neurologische und neuromuskuläre Krankheitsbilder, Außerklinische Beatmung, Heil und Hilfsmittel
  • Arzneimittellehre
  • Notfallsituationen, Umgang mit klinischen Veränderungen, Ernährung, Masken, Trachealkanülen
  • Gerätekunde, Beatmungssituation in Grenzbereichen
  • Palliativpflege und Begleitung, Überleitungsmanagement
  • SGB V, SGB XI und rechtliche Aspekte
  • Logopädie, Physiologie und Ergotherapie
  • Hygiene und Dokumentation
  • Gesprächsführung, Kommunikation, besondere Pflegesituationen, Kommunikationsmanagement, Krisensituation meistern, Vorbereitung von Angehörigen, Lebensräume gestalten, Austausch mit Betroffenen, Unterstützung bei der Kommunikation
  • Teamleitung, Personalentwicklung, Organisationsstruktur

 

Zeitlicher Umfang (gesamt 240 Stunden):

  • 160 Stunden in Vollzeit (2x2 Wochen)
  • 1. Block: 08.05.2023 bis 23.05.2023
  • 2. Block: 05.06.2023 bis 16.06.2023
  • 80 Stunden fachpraktischer Unterricht (klinisches Praktikum von 80 Stunden; davon mind. 40 Stunden in einem Weaningzentrum oder Zentrum für außerklinische Beatmung sowie 40 Stunden in einer außerklinischen Beatmungs-WG)
    Besonderheit: Nach DGF-Vorgabe darf der fachpraktische Unterricht innerhalb eines Jahres im eigenen Unternehmen abgeleistet werden.

 

Zeitlicher Rahmen:

  • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit berufsbegleitend
  • 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Altenpfleger*in, der/die im außerklinischen Bereich tätig sein will

 

Abschluss:

Nach verteidigter Facharbeit, schriftlicher Prüfung, Abschlusskolloqium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung" nach S2k – Leitlinie.