Wir planen für Euch gerade zwei "grüne Klassenzimmer". Was kann es Schöneres geben, als zusammenzusitzen und Unterricht im Freien zu genießen. Natürlich werden Euch große Sonnensegel im Sommer schützen und Schatten spenden.
Im Rahmen der Ausbildung erhalten unsere Pflegefachklassen u. a. Unterricht in therapeutischem Bogenschießen. Dabei handelt sich es sich um eine handlungs- und erfahrungsorientierte Methode, sich selbst im Kontrast aus Spannung, Entspannung, Konzentration und Gelassenheit zu erleben.
Yoga, progressive Muskelentspannung (PMR), Feldenkrais-Methode, alles das sind klassische Wege der Selbsterfahrung über bewusstes körperliches Entdecken. Auch das wird in unseren Pflegefachklassen unterrichtet. Also... entspanne Dich!
Neben unserer Mensa, unter Leitung von Kamea aus Leipzig, könnt ihr euch auch an unseren Getränke- und Snackautomaten mit heißen oder kalten Getränken versorgen. Für den ganz kleinen Hunger zwischendurch gibt es dort für euch auch Snacks oder Süßes.
Hunger? Kein Problem! Unsere Mensa serviert Euch in der Mittagspause gerne abwechslungsreiche, frische und gesunde Speisen. Unseren jeweils aktuellen Speiseplan findet ihr regelmäßig im Menü unter "Campus". Wir wünschen guten Appetit!
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Der Teilnehmer muss psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Der Teilnehmer muss psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind. Der Teilnehmer darf für diese Weiterbildung noch keinen Führerschein besitzen bzw. jemals einen Führerschein besessen haben.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Anschließend erfolgt die Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, mit deren Bestehen der Führerschein Klasse B (PKW) erworben wird.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV §43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
4 Tage:
Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Seit der Coronapandemie wird auch in den Bereichen der Pflege eine Zunahme von problematischem Substanzgebrauch, insbesondere Alkohol und Medikamente, beobachtet. Doch wann handelt es sich um einen harmlosen Konsum und wann sprechen wir von Sucht? Und wie müssen Kollegen oder Personalverantwortliche reagieren, wenn während der Dienstzeit ein Konsum beobachtet wird? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in dem Seminar nach.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Informationen zum Thema Sucht und Suchtprävention sowie Vorgehensweisen bei problematischem Substanzgebrauch sowie gesetzliche Vorgaben.
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Laut Studien ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz nicht die Bezahlung, sondern die Anerkennung und Wertschätzung, die ein Mitarbeiter erfährt. Wie aber lässt sich ein Arbeitsklima schaffen, in dem sich der Einzelne tatsächlich anerkannt fühlt?
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Überblick zur Ernährungsberatung bei häufigen Krankheitsbildern
Zu diesem Seminar bieten wir Ihnen auch den zweiten Teil an. Jedes Tagesseminar kann jedoch einzeln gebucht werden.
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
In der Ausbildung von Ärzten oder Rettungssanitätern ist die Simulationsüberprüfung bereits seit Jahren etabliert. Mit Objective structured clinical examination, kurz OSCE, lässt sich ganz einfach Handlungskompetenz überprüfen und das in einem geschützten Umfeld.
Der mangelhafte Transfer von Theorie zu Praxis ist seit Jahren ein großes Streitthema. Mit der OSCE Methode lässt sich dieser Transfer vereinfachen, wobei gleichzeitig den Teilnehmenden ein Stück Sicherheit gegeben wird. Es können alltägliche Handlungssituationen geübt und vertieft werden.
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAV zertifiziert, entspricht den inhaltlichen Anforderungen der S2k-Leitlinie und ist von allen Krankenkassen anerkannt.
Nach verteidigter Facharbeit, schriftlicher Prüfung, Abschlusskolloqium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung" nach S2k – Leitlinie.