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Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAVzertifiziert,entsprichtden inhaltlichen Anforderungender
...Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAV zertifiziert, entspricht den inhaltlichen Anforderungen der S2k-Leitlinie und ist von allen Krankenkassen anerkannt.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach verteidigter Facharbeit, schriftlicher Prüfung, Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung" nach S2k-Leitlinie.
Dieser Kurs ist zertifiziert
Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l
...Dieser Kurs ist zertifiziert
Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie den Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung der EURAKA-PEB-GmbH und ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.
Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die
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Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.
Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.
Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.
M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie
M2 – Klinikpraktikum
M3 – Rettungswachepraktikum
M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie)
Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab
...Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde / ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.
gem. §§ 75-78 Sächs. GfbWBVO sowie auf Basis der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für
...gem. §§ 75-78 Sächs. GfbWBVO sowie auf Basis der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Hygienebeauftragte sichern im Sinne des Qualitätsmanagements (§ 112 SGB XI) die Durchsetzung der Hygienestandards und Infektionsprävention. Sie legen die Schwerpunkte der Infektionsprävention fest, erstellen und aktualisieren Hygienepläne und führen Hygieneschulungen und Belehrungen durch.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als künftiger Hygienebeauftragter eine jährliche Hygiene-Pflichtschulung von 8 UE nachweisen müssen. Gern können Sie diese Auffrischungskurse auch in unserem Hause absolvieren. Fragen Sie einfach nach!
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die
...Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.
Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Die Teilnehmenden müssen psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Die Teilnehmenden müssen psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind. Der Teilnehmer darf für diese Weiterbildung noch keinen Führerschein besitzen bzw. jemals einen Führerschein besessen haben.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Anschließend erfolgt die Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, mit deren Bestehen der Führerschein Klasse B (PKW) erworben wird.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Zur Erlangung der Gleichwertigkeit des bundesdeutschen Berufsabschlusses als Gesundheits- und
...Zur Erlangung der Gleichwertigkeit des bundesdeutschen Berufsabschlusses als Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Termine auf Anfrage!
Der Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte aus EU- und Drittländer bietet die Möglichkeit, auf die im Heimatland erworbenen beruflichen Kenntnisse aufzubauen und sich als Fachkraft in Deutschland anerkennen zu lassen. Der Lehrgang wird so gestaltet, dass auf vorhandenen Kompetenzen aufgebaut und fehlende Kompetenzen für das deutsche Pflegesystem angeeignet werden. Mit dem Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger*in bestehen sehr gute Perspektiven auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in Deutschland. Das Curriculum ist lern- und berufsfeldorientiert aufgebaut und basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Die theoretischen Inhalte orientieren sich an den Themenbereichen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfAPrV) und an den pflegerischen Kompetenzen der EU-Richtlinie. Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem und beinhaltet neben Seminaren und Vorlesungen zu ausgewählten Themen erfahrungs- sowie subjektorientierte Lehr-, Lernmethoden.
640 Unterrichtsstunden Theorie und 1.120 Stunden Praktikum
Die Planung der Unterrichtszeiten erfolgt gem. Absprache.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Heilerziehungspfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen aus psychosozialen Arbeitsfeldern)
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Zertifikat mit Angabe der Lehrplaninhalte der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Bonner Curriculum von M. Kern, M. Müller, K. Aurnhammer und der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.
Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der
...Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie gemäß der SächsGfbWBVO §§ 34-37 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Nach Hausarbeit, bestandener schriftlichen Prüfungen und Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Pflegedienstleiter gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)
Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) mit
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Module werden bei Fortsetzung einer PDL-Ausbildung an unserer Akademie anerkannt.
Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung
...Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))
Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein
...Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.
Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.
Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung
...Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))
Modul I 460 UE + Modul II 340 UE
Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die
...Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleiter werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
Berufserfahrung von mind. 12 Monaten
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Der Kurs ist zertifiziert durch die "Deutsche Schmerzgesellschaft e. V."
Schmerzen stellen für
...Der Kurs ist zertifiziert durch die "Deutsche Schmerzgesellschaft e. V."
Schmerzen stellen für Betroffene eine enorme Einschränkung dar, vor allem wenn diese über einen längeren Zeitraum bestehen. Um diese Situation zu verbessern, sollten alle an der Prävention und Therapie beteiligten Berufsgruppen mit auf die tägliche Praxis ausgerichtetem und wissenschaftlich fundiertem Wissen ausgestattet werden. Aktuell wird an einem Gesetzentwurf gearbeitet, welcher geschulte Schmerzexperten in allen pflegerischen Versorgungseinrichtungen vorschreiben soll!
Inhaltlicher Bezugsrahmen der zertifizierten Zusatzqualifikation ist das aktuelle schmerztherapeutische Curriculum für die integrierte Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Pflege der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., das auf den Expertenstandards „Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen“ und „Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen“ basiert.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.
Mitglieder der "Deutsche Schmerzgesellschaft e. V." erhalten diese Weiterbildung zu einem vergünstigten Preis. Ein Nachweis der Mitgliedschaft ist erforderlich! Als Nachweis gilt ein Foto bzw. Scan des Mitgliedsausweises, der uns an
Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die
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Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.
Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.
Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.
M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie (vom 14.03.2025 bis 07.06.2025)
M2 – Klinikpraktikum
M3 – Rettungswachepraktikum
M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie) (vom 20.10.2025 bis 26.10.2025)