Weiter- und Aufstiegsfortbildungen

...an unserer Akademie

Hier die Übersicht unserer Kurse und Weiterbildungen aus dem gewählten Bereich.
Die Auswahl zeigt jeweils unsere Angebote für die nächsten 12 Monate. Über die Pfeile (links/rechts) können Sie jeweils 12 Monate vor und zurück springen.


19.03.2024 - 18.03.2025
  • Behandlungspflege LG 1

    Datum 10.04.2024 08:30
    Kalender Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    Ort
    EURAKA-PEB GmbH
    10.04.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Behandlungspflege LG 1

    Ziele:

    • Qualifizierung zur Erfüllung Ihrer Auflagen aus den Rahmenverträgen § 18 mit der AOK und
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    Buchen Kapazität 8/25 Preise Kostenpflichtige Veranstaltung
    8/25
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    Ziele:

    • Qualifizierung zur Erfüllung Ihrer Auflagen aus den Rahmenverträgen § 18 mit der AOK und IKK Sachsen-Anhalt, gemäß § 132.

     

    Inhalte:

    • Grundlagen Krankenbeobachtung
    • Beobachtung des Blutdrucks und der Herzfrequenz
    • Blutdruckregulationsstörungen
    • Herzerkrankungen (Überblick)
    • Beobachtung des Blutzuckers
    • Diabetes mellitus (Überblick zum Krankheitsbild)
    • Blutzuckerentgleisungen
    • Begleit- und Folgeerkrankungen Diabetes mellitus
    • Subkutane Injektionen inkl. Insulininjektionen
    • Auflegen von Kälteträgern
    • Inhalationen
    • Medizinische Einreibungen
    • Überblick
    • Herrichten und Verabreichen von Arzneimitteln
    • Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
    • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
    • Umgang mit Ernährungssonden PEG/PEJ

     

    zeitlicher Umfang:

    4 Tage:

    • 10.04.2024
    • 17.04.2024
    • 24.04.2024
    • 08.05.2024

     

    zeitlicher Rahmen:

    • 40 Stunden Theorie (jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
    • 20 Stunden Praktikum in Ihrem Unternehmen

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Pflegekraft in einer ambulanten Altenpflege

     

    Abschluss:

    Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Expertenkurs: Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung | zertifiziert nach ICG-AZAV T 001105-17

    22.04.2024 08:30 - 22.05.2024
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    22.04.2024 08:30 - 22.05.2024
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Expertenkurs: Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung | zertifiziert nach ICG-AZAV T 001105-17

    logo azav

    Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAVzertifiziert,entsprichtden inhaltlichen Anforderungender

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    Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAV zertifiziert, entspricht den inhaltlichen Anforderungen der S2k-Leitlinie und ist von allen Krankenkassen anerkannt.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Durchführungsempfehlungen, respiratorische Insuffizienz
    • Niere, Lunge, Schmerz, Blutgasanalyse, Sauerstoff, Sekretmanagement
    • Erkrankungen mit ventilatorischer Insuffizienz, neurologische und neuromuskuläre Krankheitsbilder, außerklinische Beatmung, Heil- und Hilfsmittel
    • Arzneimittellehre
    • Notfallsituationen, Umgang mit klinischen Veränderungen, Ernährung, Masken, Trachealkanülen
    • Gerätekunde, Beatmungssituation in Grenzbereichen
    • Palliativpflege und Begleitung, Überleitungsmanagement
    • SGB V, SGB XI und rechtliche Aspekte
    • Logopädie, Physiologie und Ergotherapie
    • Hygiene und Dokumentation
    • Gesprächsführung, Kommunikation, besondere Pflegesituationen, Kommunikationsmanagement, Krisensituation meistern, Vorbereitung von Angehörigen, Lebensräume gestalten, Austausch mit Betroffenen, Unterstützung bei der Kommunikation
    • Teamleitung, Personalentwicklung, Organisationsstruktur

     

    zeitlicher Umfang (gesamt 240 Stunden):

    • 160 Stunden in Vollzeit (2x2 Wochen)
    • 80 Stunden Selbststudium
    • 1. Block: 22.04.2024 bis 03.05.2024
    • 2. Block: 13.05.2024 bis 22.05.2024
    • 80 Stunden fachpraktischer Unterricht (klinisches Praktikum von 80 Stunden; davon mind. 40 Stunden in einem Weaningzentrum oder Zentrum für außerklinische Beatmung sowie 40 Stunden in einer außerklinischen Beatmungs-WG)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

     

    Abschluss:

    Nach verteidigter Facharbeit, schriftlicher Prüfung, Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung" nach S2k-Leitlinie.

  • Basiskurs: Fachkraft für außerklinische Intensivpflege

    27.05.2024 08:30 - 10.06.2024
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    27.05.2024 08:30 - 10.06.2024
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Basiskurs: Fachkraft für außerklinische Intensivpflege

    Dieser Kurs ist zertifiziert

    Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l

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    Dieser Kurs ist zertifiziert

    Basiskurs gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V 

     

    Ausbildungsinhalte:

    • physiologische Grundlagen
    • Pathophysiologie der respiratorischen Insuffizienz
    • Beatmungs- / Ernährungsmanagement / Adaption
    • Medizintechnik / Monitoring
    • Notfallkompetenz
    • Sauerstofftherapie
    • Beatmungsmasken und Trachealkanülen und deren Applikationen
    • Tracheostoma-Management
    • Methoden der Sekretmobilisierung und -elimination
    • rechtliche Aspekte
    • Befeuchtungsmanagement der Atemwege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 106 Stunden in Vollzeit fachtheoretischer Unterricht (inkl. Selbststudium)
    • 40 Stunden fachpraktischer Unterricht / Hospitation

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie den Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung der EURAKA-PEB-GmbH und ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.

  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Vollzeit)

    12.08.2024 08:00
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    12.08.2024 08:00
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Vollzeit)

     

    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die

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    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.

    Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.


    Ausbildungsinhalte:

    Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.

     

    M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie

    • Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst
      • Organisation des Rettungsdienstes
      • Versorgungskonzepte
      • Hygiene
      • rechtliche Aspekte
      • Besondere Einsatzlagen
      • Kommunikation
         
    • Versorgung von Notfallpatienten nach dem ABCDE – Schema
      • Grundlagen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
      • Grundlagen der Diagnostik und Betreuung von Notfallpatienten
      • Assistenz bei der erweiterten Diagnostik und Therapie von Notfallpatienten
         
    • spezielle Versorgung von Notfallpatienten
      • Versorgung besonderer Patientengruppen
      • Notfälle abseits der Routine

    • psychosoziale Aspekte

     

    M2 – Klinikpraktikum

    • Mitarbeit bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen

     

    M3 – Rettungswachepraktikum

    • Praktikum an einer Rettungswache
    • Einsatz im Krankentransport und in der Notfallrettung
    • Umsetzung der theoretischen Inhalte

     

    M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie)

    • fachtheoretisches und fachpraktisches Training in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
    • Anschließend Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht

     

     

    zeitlicher Umfang:

    • 280 h theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Schule
    • 160 h Praktikum an einer Rettungswache
    • 80 h Klinikpraktikum
    • die Ausbildung erfolgt in max. 4 Monaten
    • die Ausbildung kann durch Unterbrechung bis zu 2 Jahre verlängert werden (ausgenommen für die Teilnehmenden, die diese Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein absolvieren)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit
    • montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (am 1. Tag 9:00 Uhr Beginn)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Kenntnisse in deutscher Sprache (mind. B2)
    • gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung)
    • Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis")
    • vollendetes 18. Lebensjahr mit erfüllter Berufsschulpflicht

     

    Abschluss:

    • schriftliche und praktische Prüfung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
    • bei erfolgreicher Absolvierung erhält jeder Teilnehmende ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
  • Wundmanagement

    20.08.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    20.08.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Wundmanagement

    Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab

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    Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.


    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen (Anatomie, Physiologie der Haut, Wunden, Wundheilung)
    • Krankheitsbilder (CVI, Ulcus Cruris, PAVK, diabetisches Fußsyndrom, Dekubitalulcus und Dekubitusprophylaxe etc.)
    • Lokaltherapie / Behandlungsprozess / Management (Wundbehandlungsprozess, Vakuumversiegelung, Verbandstechniken, palliative Wundversorgung, Metastasen etc.)
    • adjuvante (unterstützende) Maßnahmen (z. B. Kompressionstherapie, Ernährung, Schmerzmanagement und Heilmittel)
    • Wunddokumentation und Qualitätssicherung in der Wundtherapie

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtsstunden - PDL und/oder fachliche*r Leiter*in
    •   84 Unterrichtsstunden - Fachkräfte, die mit chronischen Wunden umgehen

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstplanfreundlich jeweils dienstags
    • Beginn: 08:30 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau)
    • PDL oder Teamleiter*in (168 UE Zusatzqualifikation)
    • Pflegefachkraft (84 UE)

     

    Abschluss:

    Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde / ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.

  • Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

    16.09.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    16.09.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

    gem. §§ 75-78 Sächs. GfbWBVO sowie auf Basis der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für

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    gem. §§ 75-78 Sächs. GfbWBVO sowie auf Basis der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene

    Hygienebeauftragte sichern im Sinne des Qualitätsmanagements (§ 112 SGB XI) die Durchsetzung der Hygienestandards und Infektionsprävention. Sie legen die Schwerpunkte der Infektionsprävention fest, erstellen und aktualisieren Hygienepläne und führen Hygieneschulungen und Belehrungen durch.

    Bitte denken Sie daran, dass Sie als künftiger Hygienebeauftragter eine jährliche Hygiene-Pflichtschulung von 8 UE nachweisen müssen. Gern können Sie diese Auffrischungskurse auch in unserem Hause absolvieren. Fragen Sie einfach nach!

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen der Mikrobiologie und Infektionskrankheiten
    • Grundlagen der Hygiene
    • Grundlagen der Hygienetechnik
    • Spezielle Hygieneprobleme in Pflegeeinrichtungen
    • EDV und Recht
    • Rhetorik, Methodik, Didaktik

     

    zeitlicher Umfang:

    • 240 Unterrichtsstunden (Theorie)
    • 160 Stunden Praxis (40 Std. Krankenhaus und je 60 Std. ambulante und stationäre Pflege)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils montags und / oder ggf. dienstags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
    • mindestens zweijährige Berufsausübung in der Pflegeeinrichtung

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Mentor*in / Praxisanleiter*in

    16.09.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    16.09.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Mentor*in / Praxisanleiter*in

    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die

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    9/15 Kostenpflichtige Veranstaltung
    9/15
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    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.

    Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.

     

    Ausbildungsinhalte:

            Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:

    • Modul 3.1  ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
    • Modul 3.2  Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
    • Modul 3.3  die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten,
                        durchführen, evaluieren und Qualität sichern
    • Modul 3.4  Prüfen und Bewerten
    • Modul 3.5  Lernortkooperation mitgestalten
    • Modul 3.6  achtsam sein und verantwortungsvoll handeln

     

    zeitlicher Umfang:

    • 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
    • 150 Selbststudium-Stunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils montags
    • 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE pro Unterrichtstag)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)

    • Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten

     

    Abschluss:

    • Prüfung als fachpraktische Lehraufgabe / Praxisanleitung
    • Modul-Prüfungen

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (Vollzeit) nach § 53b SGB XI

    24.09.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    24.09.2024 08:30
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    Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (Vollzeit) nach § 53b SGB XI

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Kommunikation und Interaktion
    • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
    • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
    • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

     

    zeitlicher Umfang:

    • 608 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht
    • 440 Stunden Praktikum

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr15:15 Uhr (jeweils 8 UE pro Unterrichtstag)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Interesse an helfenden und pflegenden Tätigkeiten
    • psychische und physische Eignung

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

  • Pflegeassistent*in (Vollzeit)

    24.09.2024 08:30
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    Pflegeassistent*in (Vollzeit)

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation
    • Psychologie
    • Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre
    • Hygiene
    • Ethik, Religion
    • Berufskunde
    • Recht in der Pflege
    • Erste Hilfe
    • Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
    • Behandlungspflege (LG 1)
    • EDV-Anwendungen in der Pflege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 1392 Unterrichtsstunden Theorie
    • 480 Stunden Praxis

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    Die Teilnehmenden müssen psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind.

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Mobile Pflegeassistenz mit Führerscheinerwerb Klasse B (PKW) (Vollzeit)

    24.09.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    24.09.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Mobile Pflegeassistenz mit Führerscheinerwerb Klasse B (PKW) (Vollzeit)

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation
    • Psychologie
    • Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre
    • Hygiene
    • Ethik, Religion
    • Berufskunde
    • Recht in der Pflege
    • Erste Hilfe
    • Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
    • Behandlungspflege (LG 1)
    • EDV-Anwendungen in der Pflege
    • Erwerb des Führerscheins Klasse B (PKW)

     

    zeitlicher Umfang:

    • 1392 Stunden Theorie
    • 480 Stunden Praktikum
    • 60 Stunden Fahrschule

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    Die Teilnehmenden müssen psychische und physische Eignung besitzen. Außerdem sollte ein gewisses soziales Interesse und Engagement für die Ausbildung zum Pflegeassistenten vorhanden sein, denn schließlich geht es um das tägliche Miteinander mit teilweise schwerkranken Menschen, die Hilfe benötigen und auf menschliche Wärme angewiesen sind. Der Teilnehmer darf für diese Weiterbildung noch keinen Führerschein besitzen bzw. jemals einen Führerschein besessen haben.

     

    Abschluss der Weiterbildung und Führerscheinerwerb:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
    Anschließend erfolgt die Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, mit deren Bestehen der Führerschein Klasse B (PKW) erworben wird.

  • Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (berufsbegleitend) nach § 53b SGB XI

    24.09.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    24.09.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (berufsbegleitend) nach § 53b SGB XI

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Kommunikation und Interaktion
    • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
    • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
    • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtstunden (21 Tage)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils dienstags und mittwochs
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in der ambulanten oder stationären Altenpflege

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

  • Pflegeassistent*in (berufsbegleitend)

    24.09.2024 08:30
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    Pflegeassistent*in (berufsbegleitend)

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI sowie gem. § 45a SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation, Psychologie, Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre, Hygiene, Ethik, Religion, Berufskunde
    • Recht in der Pflege, Erste Hilfe, Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung, Behandlungspflege
    • EDV-Anwendungen in der Pflege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 700 Stunden (Theorie)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstags und mittwochs
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • bereits tätig als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in der ambulanten oder stationären Altenpflege

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Anpassungskurs für Pflegefachkräfte aus EU- und Drittländern

    26.09.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
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    26.09.2024 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Anpassungskurs für Pflegefachkräfte aus EU- und Drittländern

    Zur Erlangung der Gleichwertigkeit des bundesdeutschen Berufsabschlusses als Gesundheits- und

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    Zur Erlangung der Gleichwertigkeit des bundesdeutschen Berufsabschlusses als Gesundheits- und Krankenpfleger*in

    Termine auf Anfrage!

     

    Ziele:

    Der Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte aus EU- und Drittländer bietet die Möglichkeit, auf die im Heimatland erworbenen beruflichen Kenntnisse aufzubauen und sich als Fachkraft in Deutschland anerkennen zu lassen. Der Lehrgang wird so gestaltet, dass auf vorhandenen Kompetenzen aufgebaut und fehlende Kompetenzen für das deutsche Pflegesystem angeeignet werden. Mit dem Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger*in bestehen sehr gute Perspektiven auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in Deutschland. Das Curriculum ist lern- und berufsfeldorientiert aufgebaut und basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege.

     

    Ausbildungsinhalte:

    Die theoretischen Inhalte orientieren sich an den Themenbereichen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfAPrV) und an den pflegerischen Kompetenzen der EU-Richtlinie. Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem und beinhaltet neben Seminaren und Vorlesungen zu ausgewählten Themen erfahrungs- sowie subjektorientierte Lehr-, Lernmethoden.

     

    zeitlicher Umfang:

    640 Unterrichtsstunden Theorie und 1.120 Stunden Praktikum
    Die Planung der Unterrichtszeiten erfolgt gem. Absprache.

     

    zeitlicher Rahmen:

    • donnerstags und freitags
    • jeweils von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Abschluss in einem Gesundheitsberuf aus EU oder aus nicht zur EU gehörenden Ländern
    • gesundheitliche Eignung
    • Sprachzertifikat für Deutsch Niveau B2 (muss vorliegen)
    • Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft

     

    Abschluss:

    • Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH
    • Urkunde zum/zur staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpfleger*in nach erfolgreich absolviertem Anpassungslehrgang
  • Palliative Care für Pflegeeinrichtungen

    11.10.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    11.10.2024 08:30
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    Palliative Care für Pflegeeinrichtungen

    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen Palliative Care
    • palliative Betreuungsansätze
    • Schmerztherapie und
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    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen Palliative Care
    • palliative Betreuungsansätze
    • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
    • psychosoziale Aspekte
    • Hospizkonzepte in ambulanten und stationären Einrichtungen
    • Kommunikation
    • kulturelle, spirituelle und ethische Aspekte

     

    zeitlicher Umfang:

    • 200 Unterrichtstunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Heilerziehungspfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen aus psychosozialen Arbeitsfeldern)

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Zertifikat mit Angabe der Lehrplaninhalte der EURAKA-PEB-GmbH.
    Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Bonner Curriculum von M. Kern, M. Müller, K. Aurnhammer und der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.

  • Pflegedienstleiter*in

    24.10.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
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    24.10.2024 08:30
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    Pflegedienstleiter*in

    Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der

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    Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie gemäß der SächsGfbWBVO §§ 34-37 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft
    • Rechtskunde
    • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation
    • Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ethik
    • Humanwissenschaften
    • Qualitätsmanagement

     

    zeitlicher Umfang:

    • 580 Stunden gesamt
    • 460 Unterrichsstunden (Theorie)
    • 120 Stunden fachpraktischer Unterricht (Leitungspraktikum)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils donnerstags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr
    • zusätzlich monatlich ein Wochenende (freitags und samstags) von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG oder
    • ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1  SächsGfbWBG mit dreijähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
    • ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit zweijähriger Ausbildung in Vollzeitform, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang in der Behandlungspflege nachgewiesen wird

     

    Abschluss:

    Nach Hausarbeit, bestandener schriftlichen Prüfungen und Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Pflegedienstleiter gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Teamleitung

    24.10.2024 08:30
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    Teamleitung

     Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft (16
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     Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft (16 Unterrichtsstunden)
    • Rechtskunde (30 Unterrichtsstunden)
    • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation (40 Unterrichtsstunden)
    • Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ethik (84 Unterrichtsstunden)
    • Humanwissenschaften / Qualitätsmanagement (30Unterrichtsstunden)

     

    zeitlicher Umfang:

    • 300 Stunden gesamt (davon 230 Unterrichtsstunden Theorie und 70 Stunden Selbststudium)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils donnerstags und / oder mittwochs bzw. freitags
    • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) mit

    • mindestens ein Jahr Praxiserfahrung

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
    Die Module werden bei Fortsetzung einer PDL-Ausbildung an unserer Akademie anerkannt.

  • Heimleiterausbildung - 340UE

    24.10.2024 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
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    Heimleiterausbildung - 340UE

     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung

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     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Management, Betriebswirtschaft und Organisation 
    • Rechtskunde 
    • Personalführung
    • Human- und Pflegewissenschaft
    • Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Pädagogik )
    • Qualitätsmanagement

     

    zeitlicher Umfang:

    • Heimleiterausbildung in 340 Unterrichtsstunden (UE)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils ein- bis zweimal pro Woche
    • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss
    • Abschluss einer Ausbildung als Pflegedienstleiter/in (PDL)

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.

  • Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

    24.10.2024 08:30
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    Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

    Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein

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    Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Einführung in das Qualitätsmanagement
    • Qualitätsmanagementmodelle
    • Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements (§ 80 SGB XI, § 135/137 SGBXI DIN ISO 9000-9002)
    • Sicherung und Nachweis der Qualität
    • Erarbeitung von Qualitätshandbüchern
    • Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Rhetorik, Kommunikation
    • Moderation, Präsentation, EDV-Nutzung
    • Kritik- und Konfliktgespräche

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtsstunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • 8 bis 24 Unterrichtsstunden pro Woche
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
    • mindestens ein Jahr Berufserfahrung
    • Hoch- bzw. Fachschulabschluss mit einjähriger praktischer Tätigkeit im Gesundheitswesen

     

    Abschluss:

    Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.

  • Heimleiterausbildung - 800UE

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     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Management, Betriebswirtschaft und Organisation 
    • Rechtskunde 
    • Personalführung
    • Human- und Pflegewissenschaft
    • Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Pädagogik )
    • Qualitätsmanagement

     

    zeitlicher Umfang:

    • Heimleiterausbildung in 800 Unterrichtsstunden (UE) für Teilnehmenden mit kaufmännischer Ausbildung
    • Modul I 460 UE + Modul II 340 UE

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils ein- bis zweimal pro Woche
    • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss.

     

    Abschluss:

    • mündliche Prüfung (schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium nur Modul I)
    • nach erforeicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH
  • Mentor*in / Praxisanleiter*in: Crashkurs

    30.10.2024 08:30
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    Mentor*in / Praxisanleiter*in: Crashkurs

    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die

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    Kostenpflichtige Veranstaltung

    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleiter werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.

     

    Ausbildungsinhalte:

            Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:

    • Modul 3.1  ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
    • Modul 3.2  Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
    • Modul 3.3  die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten,
                        durchführen, evaluieren und Qualität sichern
    • Modul 3.4  Prüfen und Bewerten
    • Modul 3.5  Lernortkooperation mitgestalten
    • Modul 3.6  achtsam sein und verantwortungsvoll handeln

     

    zeitlicher Umfang:

    • 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
    • 150 Selbststudium-Stunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstplanfreundlich jeweils mittwochs und freitags
    • 1. Tag 09:00 Uhr; ansonsten: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (10 UE pro Unterrichtstag)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)

    • Berufserfahrung von mind. 12 Monaten

     

    Abschluss:

    • Prüfung als fachpraktische Lehraufgabe / Praxisanleitung
    • Modul-Prüfungen

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Algesiologische Fachassistenz / Schmerzexperte (Pain Nurse)

    11.11.2024 08:30
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    Algesiologische Fachassistenz / Schmerzexperte (Pain Nurse)

    Der Kurs ist zertifiziert durch die "Deutsche Schmerzgesellschaft e. V."

     

    Schmerzen stellen für

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    Der Kurs ist zertifiziert durch die "Deutsche Schmerzgesellschaft e. V."

     

    Schmerzen stellen für Betroffene eine enorme Einschränkung dar, vor allem wenn diese über einen längeren Zeitraum bestehen. Um diese Situation zu verbessern, sollten alle an der Prävention und Therapie beteiligten Berufsgruppen mit auf die tägliche Praxis ausgerichtetem und wissenschaftlich fundiertem Wissen ausgestattet werden. Aktuell wird an einem Gesetzentwurf gearbeitet, welcher geschulte Schmerzexperten in allen pflegerischen Versorgungseinrichtungen vorschreiben soll!


    Ausbildungsinhalte:

    Inhaltlicher Bezugsrahmen der zertifizierten Zusatzqualifikation ist das aktuelle schmerztherapeutische Curriculum für die integrierte Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Pflege der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., das auf den Expertenstandards „Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen“ und „Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen“ basiert.

    • Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Schmerzes
    • Schmerzarten
    • Schmerzeinschätzung und -dokumentation
    • Schulung und Beratung von Patienten und Angehörigen
    • medikamentöse Schmerztherapie
    • Akutschmerztherapie
    • invasive Schmerztherapie
    • psychologische Aspekte des Schmerzes
    • multimodales Therapiekonzept

     

    zeitlicher Umfang:

    • 45 Unterrichtsstunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • Beginn: 08:30 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)

     

    Abschluss:

    Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.

     

    Kosten:

    Mitglieder der "Deutsche Schmerzgesellschaft e. V." erhalten diese Weiterbildung zu einem vergünstigten Preis. Ein Nachweis der Mitgliedschaft ist erforderlich! Als Nachweis gilt ein Foto bzw. Scan des Mitgliedsausweises, der uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zugesendet werden muss.

  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Teilzeit)

    14.03.2025 08:00
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    14.03.2025 08:00
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    Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Teilzeit)

     

    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die

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    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.

    Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.


    Ausbildungsinhalte:

    Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.

     

    M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie (vom 14.03.2025 bis 07.06.2025)

    • Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst
      • Organisation des Rettungsdienstes
      • Versorgungskonzepte
      • Hygiene
      • rechtliche Aspekte
      • Besondere Einsatzlagen
      • Kommunikation
         
    • Versorgung von Notfallpatienten nach dem ABCDE – Schema
      • Grundlagen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
      • Grundlagen der Diagnostik und Betreuung von Notfallpatienten
      • Assistenz bei der erweiterten Diagnostik und Therapie von Notfallpatienten
         
    • spezielle Versorgung von Notfallpatienten
      • Versorgung besonderer Patientengruppen
      • Notfälle abseits der Routine

    • psychosoziale Aspekte

     

    M2 – Klinikpraktikum

    • Mitarbeit bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen

     

    M3 – Rettungswachepraktikum

    • Praktikum an einer Rettungswache
    • Einsatz im Krankentransport und in der Notfallrettung
    • Umsetzung der theoretischen Inhalte

     

    M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie) (vom 20.10.2025 bis 26.10.2025)

    • fachtheoretisches und fachpraktisches Training in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
    • Anschließend Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht

     

     

    zeitlicher Umfang:

    • 280 h theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Schule
    • 160 h Praktikum an einer Rettungswache
    • 80 h Klinikpraktikum
    • die Ausbildung erfolgt in max. 4 Monaten
    • die Ausbildung kann durch Unterbrechung bis zu 2 Jahre verlängert werden (ausgenommen für die Teilnehmenden, die diese Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein absolvieren)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend
    • jeweils freitags 16:00 - 20:00 Uhr (theoretische Ausbildung an unserer Akademie)
    • jeweils samstags und sonntags 9:00 - 17:00 Uhr (theoretische Ausbildung an unserer Akademie)
    • 6 Wochenenden (WE) in Präsenz und 4 WE in online (jedes 2. WE online)
    • ausgenommen sind die Wochenenden: Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten
    • gesamt: 25 UE/WE, außer beim letzten Mal, da sind es nur 15 UE/WE (theoretische Ausbildung an unserer Akademie)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Kenntnisse in deutscher Sprache (mind. B2)
    • gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung)
    • Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis")
    • vollendetes 18. Lebensjahr mit erfüllter Berufsschulpflicht

     

    Abschluss:

    • schriftliche und praktische Prüfung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
    • bei erfolgreicher Absolvierung erhält jeder Teilnehmende ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter