Weiterbildung
Praxisanleiter*in
Gemäß § 4 (PflAPrV) i.V.m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik
Allgemein:
Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.
Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.
Ausbildungsinhalte:
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
- Modul 3.1 ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
- Modul 3.2 Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
- Modul 3.3 die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen, evaluieren und Qualität sichern
- Modul 3.4 Prüfen und Bewerten
- Modul 3.5 Lernortkooperation mitgestalten
- Modul 3.6 achtsam sein und verantwortungsvoll handeln
Zeitlicher Umfang:
- 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
- 50 Stunden Selbststudium
- 24 Stunden Hospitation
Zeitlicher Rahmen:
- jeweils montags
- Beginn: 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Notfallsanitäter*in)
- Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Abschluss:
- Prüfung als fachpraktische Lehraufgabe / Praxisanleitung
- Modul-Prüfungen
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.