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Für das erste Halbjahr 2024 haben wir Ihnen unser virtuelles Weiterbildungsheft bereitgestellt. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....
Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Seit der Coronapandemie wird auch in den Bereichen der Pflege eine Zunahme von problematischem Substanzgebrauch, insbesondere Alkohol und Medikamente, beobachtet. Doch wann handelt es sich um einen harmlosen Konsum und wann sprechen wir von Sucht? Und wie müssen Kollegen oder Personalverantwortliche reagieren, wenn während der Dienstzeit ein Konsum beobachtet wird? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in dem Seminar nach.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Informationen zum Thema Sucht und Suchtprävention sowie Vorgehensweisen bei problematischem Substanzgebrauch sowie gesetzliche Vorgaben.
Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie gemäß der SächsGfbWBVO §§ 34-37 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Nach Hausarbeit, bestandener schriftlichen Prüfungen und Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Pflegedienstleiter gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) mit
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Module werden bei Fortsetzung einer PDL-Ausbildung an unserer Akademie anerkannt.
Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))
Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.
Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.
Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))
Modul I 460 UE + Modul II 340 UE
Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Förderung taktiler und feinmotorischer Fähigkeiten bei Patienten
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Und für alle, die sich für Filzen interessieren.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Heilerziehungspfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen aus psychosozialen Arbeitsfeldern)
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Zertifikat mit Angabe der Lehrplaninhalte der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Bonner Curriculum von M. Kern, M. Müller, K. Aurnhammer und der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet, sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Durch eine gezielte Aromapflege kann man körperliche Beschwerden lindern und dass allgemeine Wohlbefinden verbessern. Die Aromapflege hilft die Gesundheit zu wahren und zu stärken und wirkt unterstützend bei Therapien. Ebenso aktiviert sie die Selbstheilungskräfte und ist in allen Lebenslagen hilfreich.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Und für alle, die sich für Aromapflege interessieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, Pflegebedürftige zu folgenden Alltagsaktivitäten zu animieren, zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
4 Tage:
Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
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Eine solide Ausbildung ist das Fundament Deiner Zukunft.
Und genau dieses Fundament im Bereich der Pflegeberufe bekommst Du bei uns.
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