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Virtuelles Weiterbildungsheft 2024

Für das erste Halbjahr 2024 haben wir Ihnen unser virtuelles Weiterbildungsheft bereitgestellt. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....

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Auffrischungskurse

Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen

Auffrischungskurse anzeigen

Nächste Kurse

4 Okt.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

 

Inhalte:

  • Diagnostik
  • Dokumentation
  • Ernährungsteam
  • Standardisierung
  • Einsatz der Ernährung als „heilender Faktor“
  • Intensität des Vorgehens unter Ausnutzung aller Möglichkeiten (politisch, ökonomisch, sozial, Trend orientiert, ethnisch und ethisch verantwortlich)
  • Bedeutung eines Ernährungsteams
  • Abrechnung

 

Zielgruppe:

  • alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege
5 Okt.

Seit der Coronapandemie wird auch in den Bereichen der Pflege eine Zunahme von problematischem Substanzgebrauch, insbesondere Alkohol und Medikamente, beobachtet. Doch wann handelt es sich um einen harmlosen Konsum und wann sprechen wir von Sucht? Und wie müssen Kollegen oder Personalverantwortliche reagieren, wenn während der Dienstzeit ein Konsum beobachtet wird? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in dem Seminar nach.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Informationen zum Thema Sucht und Suchtprävention sowie Vorgehensweisen bei problematischem Substanzgebrauch sowie gesetzliche Vorgaben.

 

Inhalte:

  • Was bedeutet Sucht und wie entsteht sie?
  • Wie lässt sich Sucht von moderatem Gebrauch abgrenzen?
  • Woran lassen sich Personen mit Suchtproblem erkennen?
  • Welche Maßnahmen können eingeleitet werden?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt werden?
  • Wann tritt eine Haftung durch den Dienstgeber ein?
  • Welche Präventionsmöglichkeiten werden beschrieben?
  • Wie kann therapeutische Hilfe aussehen?



Zielgruppe:

  • alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege
12 Okt.
Pflegedienstleiter*in
12.10.2023 08:30

Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie gemäß der SächsGfbWBVO §§ 34-37 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Betriebswirtschaft
  • Rechtskunde
  • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation
  • Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ethik
  • Humanwissenschaften
  • Qualitätsmanagement

 

zeitlicher Umfang:

  • 580 Stunden gesamt
  • 460 Unterrichsstunden (Theorie)
  • 120 Stunden fachpraktischer Unterricht (Leitungspraktikum)

 

zeitlicher Rahmen:

  • jeweils donnerstags
  • 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE pro Unterrichtstag)
  • zusätzlich monatlich ein Wochenende (freitags und samstags) von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (16 UE)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG oder
  • ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1  SächsGfbWBG mit dreijähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
  • ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit zweijähriger Ausbildung in Vollzeitform, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang in der Behandlungspflege nachgewiesen wird

 

Abschluss:

Nach Hausarbeit, bestandener schriftlichen Prüfungen und Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Pflegedienstleiter gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

12 Okt.
Teamleitung
12.10.2023 08:30

 Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)

 

Ausbildungsinhalte:

  • Betriebswirtschaft (16 Unterrichtsstunden)
  • Rechtskunde (30 Unterrichtsstunden)
  • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation (40 Unterrichtsstunden)
  • Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ethik (84 Unterrichtsstunden)
  • Humanwissenschaften / Qualitätsmanagement (30Unterrichtsstunden)

 

zeitlicher Umfang:

  • 300 Stunden gesamt (davon 230 Unterrichtsstunden Theorie und 70 Stunden Selbststudium)

 

zeitlicher Rahmen:

  • jeweils donnerstags und / oder mittwochs bzw. freitags
  • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
  • Zeit pro Unterrichtstag: 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) mit

  • mindestens ein Jahr Praxiserfahrung

 

Abschluss:

Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Module werden bei Fortsetzung einer PDL-Ausbildung an unserer Akademie anerkannt.

12 Okt.
Heimleiterausbildung - 340UE
12.10.2023 08:30

 Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))

 

Ausbildungsinhalte:

  • Management, Betriebswirtschaft und Organisation 
  • Rechtskunde 
  • Personalführung
  • Human- und Pflegewissenschaft
  • Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Pädagogik )
  • Qualitätsmanagement

 

zeitlicher Umfang:

  • Heimleiterausbildung in 340 Unterrichtsstunden (UE)

 

zeitlicher Rahmen:

  • jeweils ein- bis zweimal pro Woche
  • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
  • Zeit pro Unterrichtstag: 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss
  • Abschluss einer Ausbildung als Pflegedienstleiter/in (PDL)

 

Abschluss:

Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.

12 Okt.

Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Einführung in das Qualitätsmanagement
  • Qualitätsmanagementmodelle
  • Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements (§ 80 SGB XI, § 135/137 SGBXI DIN ISO 9000-9002)
  • Sicherung und Nachweis der Qualität
  • Erarbeitung von Qualitätshandbüchern
  • Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Rhetorik, Kommunikation
  • Moderation, Präsentation, EDV-Nutzung
  • Kritik- und Konfliktgespräche

 

zeitlicher Umfang:

  • 168 Unterrichtsstunden

 

zeitlicher Rahmen:

  • 8 bis 24 Unterrichtsstunden pro Woche
  • 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE pro Unterrichtstag)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung
  • Hoch- bzw. Fachschulabschluss mit einjähriger praktischer Tätigkeit im Gesundheitswesen

 

Abschluss:

Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.

12 Okt.
Heimleiterausbildung - 800UE
12.10.2023 08:30

 Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))

 

Ausbildungsinhalte:

  • Management, Betriebswirtschaft und Organisation 
  • Rechtskunde 
  • Personalführung
  • Human- und Pflegewissenschaft
  • Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Pädagogik )
  • Qualitätsmanagement

 

zeitlicher Umfang:

  • Heimleiterausbildung in 800 Unterrichtsstunden (UE) für Teilnehmenden mit kaufmännischer Ausbildung
  • Modul I 460 UE + Modul II 340 UE

 

zeitlicher Rahmen:

  • jeweils ein- bis zweimal pro Woche
  • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
  • Zeit pro Unterrichtstag: 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss.

 

Abschluss:

  • mündliche Prüfung (schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium nur Modul I)
  • nach erforeicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH
18 Okt.

Ziele:

Förderung taktiler und feinmotorischer Fähigkeiten bei Patienten

 

Inhalte:

  • Erlernen von Grundformen des Filzens
  • Umsetzung eines eigenen kleinen Filzobjekts zur Festigung

 

Zielgruppe:

Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

Und für alle, die sich für Filzen interessieren.

20 Okt.

Ausbildungsinhalte:

  • Grundlagen Palliative Care
  • palliative Betreuungsansätze
  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
  • psychosoziale Aspekte
  • Hospizkonzepte in ambulanten und stationären Einrichtungen
  • Kommunikation
  • kulturelle, spirituelle und ethische Aspekte

 

zeitlicher Umfang:

  • 200 Unterrichtstunden

 

zeitlicher Rahmen:

  • jeweils freitags
  • 8:30 Uhr bis 15:15 Uhr (8 UE pro Unterrichtstag, 1UE=45min)

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Heilerziehungspfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen aus psychosozialen Arbeitsfeldern)

 

Abschluss:

Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Zertifikat mit Angabe der Lehrplaninhalte der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Bonner Curriculum von M. Kern, M. Müller, K. Aurnhammer und der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.

23 Okt.

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!

 

Ziele:

Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet, sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Pflegeprobleme, Ressourcen, Pflegeziele und Pflegemaßnahmen richtig formulieren
  • SIS richtig ausfüllen und eine Maßnahmeplanung Azubi gerecht schreiben
  • Thematik den Auszubildenden praktisch vermitteln

 

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mentoren*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
24 Okt.

Ziele:

Durch eine gezielte Aromapflege kann man körperliche Beschwerden lindern und dass allgemeine Wohlbefinden verbessern. Die Aromapflege hilft die Gesundheit zu wahren und zu stärken und wirkt unterstützend bei Therapien. Ebenso aktiviert sie die Selbstheilungskräfte und ist in allen Lebenslagen hilfreich.

 

Inhalte:

  • Geschichte der Aromatherapie und der -pflege
  • Aromapflege situationsbezogen bei Angst, Unruhe, Erbrechen u.s.w.

 

Zielgruppe:

Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

Und für alle, die sich für Aromapflege interessieren.

26 Okt.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

 

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen der Delegation
  • Verantwortungen im Rahmen der Delegation
  • Zivilrechtliche Haftung im Rahmen der Delegation
  • Strafrechtliche Haftung im Rahmen der Delegation
  • Befähigungsnachweise

 

Zielgruppe:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
7 Nov.

Ziele:

Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.

 

Inhalte:

In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, Pflegebedürftige zu folgenden Alltagsaktivitäten zu animieren, zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.

  • Sitztanz und Gymnastik
  • Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe

 

Zielgruppe:

Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

8 Nov.
Behandlungspflege LG 1
08.11.2023 08:30

Ziele:

  • Qualifizierung zur Erfüllung Ihrer Auflagen aus den Rahmenverträgen § 18 mit der AOK und IKK Sachsen-Anhalt, gemäß § 132.

 

Inhalte:

  • Grundlagen Krankenbeobachtung
  • Beobachtung des Blutdrucks und der Herzfrequenz
  • Blutdruckregulationsstörungen
  • Herzerkrankungen (Überblick)
  • Beobachtung des Blutzuckers
  • Diabetes mellitus (Überblick zum Krankheitsbild)
  • Blutzuckerentgleisungen
  • Begleit- und Folgeerkrankungen Diabetes mellitus
  • Subkutane Injektionen inkl. Insulininjektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Überblick
  • Herrichten und Verabreichen von Arzneimitteln
  • Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
  • Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
  • Umgang mit Ernährungssonden PEG/PEJ

 

zeitlicher Umfang:

4 Tage:

  • 06.09.2023
  • 13.09.2023
  • 20.09.2023
  • 27.09.2023

 

zeitlicher Rahmen:

  • 40 Stunden Theorie (jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 20 Stunden Praktikum in Ihrem Unternehmen

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Pflegekraft in einer ambulanten Altenpflege

 

Abschluss:

Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

8 Nov.

Ziele:

Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.

 

Inhalte:

  • Ist uns bewusst, wie wir kommunizieren und dass Kommunikation mehr ist als das, was wir sagen?
  • Im Kurs werden Grundlagen der Kommunikation vermittelt und mit Übungen konkret und alltagsbezogen angewendet.

 

Zielgruppe:

Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

Was macht uns anders?

innovativ

Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!

elektronisches Lernen

Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.

erfahrenes Personal

Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Lernen, wie und wo es Spaß macht

Ihr Erfolg ist unser Antrieb!

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Referenzen

was man über uns sagt...

Klasse Schule, Mega Lehrer

Jacqueline Lita

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Sehr nette Dozenten, Ausbildung war super.

LemmyKillmister 23

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5 Sterne

Rowena Lüdecke

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Tolle Akademie, Essen schmeckt gut, Dozenten, MA und Chef sehr nett.

Sandra Kautzner

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Wunderschönes Ambiente. Essen super lecker, alles da, was man zum wohlfühlen und lernen braucht. Räumlichkeiten sehr sauber, modernste Ausstattung. Sofort wieder eine Fortbildung.

Anette Ahlgrimm

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War dort zum Lehrgang, sehr nette Lehrerinnen und auch sehr schöne Räumlichkeiten. Das im Hause befindliche Cafe war sehr schön eingerichtet und die Bedienung war sehr nett und freundlich. Ich kann diese Einrichtung sehr empfehlen.

Bernd Ceglarek

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