Noch keine Ausbildung? Starte mit uns gemeinsam am 21.08.2023 in deine Zukunft mit einer Ausbildung zum / zur Krankenpflegehelfer*in. Für mehr Infos klick den Button.
Am 13.07.2023 startet unser Studiengang "Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik".
Unser Studiengang "Master (MBA) in Gesundheitspädagogik" startet am 22.09.2023.
Sie sind krank oder anderweitig verhindert, so dass Sie nicht am Unterricht oder der Weiterbildung teilnehmen können? Bitte melden Sie sich direkt über unser Kontaktformular krank- bzw. abwensend.
Stöbern Sie doch mal in unserem virtuellen Aus- und Weiterbildungsheft mit allen Aus- und Weiterbildungen im Jahr 2023. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....
Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Für dieses Tagesseminar gibt es nur eine begrenzte Anzahl freier Teilnehmerplätze!
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Zur Erlangung der Gleichwertigkeit des bundesdeutschen Berufsabschlusses als Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Termine auf Anfrage!
Der Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte aus EU- und Drittländer bietet die Möglichkeit, auf die im Heimatland erworbenen beruflichen Kenntnisse aufzubauen und sich als Fachkraft in Deutschland anerkennen zu lassen. Der Lehrgang wird so gestaltet, dass auf vorhandenen Kompetenzen aufgebaut und fehlende Kompetenzen für das deutsche Pflegesystem angeeignet werden. Mit dem Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger*in bestehen sehr gute Perspektiven auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in Deutschland. Das Curriculum ist lern- und berufsfeldorientiert aufgebaut und basiert auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Die theoretischen Inhalte orientieren sich an den Themenbereichen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfAPrV) und an den pflegerischen Kompetenzen der EU-Richtlinie. Der theoretische Unterricht erfolgt im Blocksystem und beinhaltet neben Seminaren und Vorlesungen zu ausgewählten Themen erfahrungs- sowie subjektorientierte Lehr-, Lernmethoden.
640 Unterrichtsstunden Theorie und 1.120 Stunden Praktikum
Die Planung der Unterrichtszeiten erfolgt gem. Absprache.
therapeutischer und kommunikativer Umgang mit Menschen mit Wahrnehmungseinschränkungen
In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, Pflegebedürftige zu folgenden Alltagsaktivitäten zu animieren, zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.
Dieses Seminar setzt den Schwerpunkt auf Menschen mit Wahrnehmungseinschränkungen; Einschränkungen der auditiven, visuellen und taktilen Wahrnehmung.Theoretische Grundlagenvermittlung und Vorstellung verschiedener Medien sowie Praxisorientierungen mit direkten Anwendungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Dieses Seminar setzt den Schwerpunkt auf Menschen mit Wahrnehmungseinschränkungen; Einschränkungen der auditiven, visuellen und taktilen Wahrnehmung. Theoretische Grundlagenvermittlung und Vorstellung verschiedener Medien sowie Praxisorientierungen mit direkten Anwendungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Bei dem vorliegenden Programm handelt es sich um ein sogenanntes Upgrade Programm speziell für Bewerber mit einschlägigen Vorqualifizierungen und umfangreichen beruflichen Erfahrungen aber auch für Quereinsteiger mit einem akademischen Abschluss. Als komprimierter berufsbegleitender Fernstudiengang konzipiert, kann bei Vorlage entsprechender Qualifikationen und bereits erbrachter Lernerfahrungen (Lebenslanges Lernen) die Studiendauer auf maximal drei Semester (18 Monate) verkürzt werden.
Die Swiss School of Management bietet den Studiengang in Form eines kooperativen Studienmodels, mit der EURAKA-PEB-GmbH in Delitzsch als Studienbetreuungszentrum an. Die Studierenden sind in dem Fernstudiengang an der SSM eingeschrieben und können an deutschsprachigen Ergänzungsseminaren (Repetitorien) in Delitzsch teilnehmen und werden durch das Team der EURAKA-PEB-GmbH betreut und auf die Prüfungen an der SSM entsprechend vorbereitet.
Der Bachelor of Business Administration (BBA) mit Spezialisierung in Gesundheitspädagogik bietet Beschäftigten in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft die Möglichkeit sich berufsbegleitend für die Tätigkeit als pädagogische Lehrkraft, Trainer, Dozent oder für sonstige Führungsaufgaben (z. B. Praxisanleiter oder Pflegedienstleiter) in der Bildungsbranche zu qualifizieren. Mit dem BBA Abschluss erlangen die Teilnehmer gleichzeitig die top-up Option zum Master Studiengang an der SSM (MBA in Health Professions Education)
Der Bachelor (BBA) vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Theorien, Modelle und Methoden im Bereich der Wissensvermittlung, Unterrichtsgestaltung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Studiengang bietet damit eine optimale Grundlage zur Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit als Lehrkraft, Praxisanleiter oder Pflegedienstleiter mit pädagogischem Abschluss.
Das BBA Upgrade Programm besteht aus insgesamt 15 Modulen (thematische Fächer), einem zu Beginn des Studiums zu erstellenden Kompetenzportfolios, einer Praxisphase, sowie der Bachelor Abschlussarbeit. Mit diesen Studienleistungen werden insgesamt 90 ECTS erbracht, was der Hälfte eines vollständigen Bachelorstudiengangs an der SSM entspricht. Die andere Hälfte (90 ECTS) wird dem Teilnehmer zu Beginn des Upgrade Programms durch Anerkennung von bereits erbrachten Lernerfahrungen und dem Vorliegen entsprechender Qualifikationen im Rahmen eines Gutachtens (APL-Verfahren) bzw. als Transfermodule angerechnet.
Der BBA Studiengang ist als berufsbegleitender praxisorientierter Studiengang konzipiert.
Selbststudieneinheiten werden mit Elementen der synchronen und a-synchronen Onlinelehre sowie mit Studieneinheiten im Bereich des sogenannten praxisintegrierten Lernens (z.B. im Arbeits-/ Berufsumfeld) kombiniert. Präsenzseminare, die in Form von Repetitorien der Prüfungsvorbereitung dienen, werden ergänzend von der EURAKA-PEB angeboten. In je zwei Seminarblöcken pro Semester werden die prüfungsrelevanten Themen behandelt.
Alle Module beinhalten eine Leistungsüberprüfung. Erweiterte Prüfungsformen, wie Präsentation, Essay, Portfolio, Gruppengespräch mit Assessment etc. sind möglich. Für die Abschlussprüfung wird eine wissenschaftliche Arbeit erstellt.
Das Studium schließt nach 18 Monaten (drei Semester) mit einem Bachelor of Business Administration (BBA) mit Spezialisierung in Health Professions Education (Gesundheitspädagogik) ab.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für das Wundmanagement geeignet.
Theorie-Praxistransfer: Expertenstandards wirksam in pflegerisches Handeln umsetzen. Dargestellt am Beispiel des neuen Expertenstandards zur Hautpflege.
gem. Schulordnung Berufsfachschule (SächsGVBl.) § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Krankenpflegehelfer*in
Ergotherapeutischer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Dieses Tagesseminar richtet sich an Alltagsbegleiter*innen, Betreuungskräfte und Interessierte, die Grundkenntnisse zum Korbflechten mit Peddigrohr erwerben möchten.
Das Korbflechten mit Peddigrohr wird seit vielen Jahren in der Ergotherapie und Betreuung von Menschen jedes Alters eingesetzt und hat viele Einsatzgebiete und positive Wirkung auf die körperliche Beweglichkeit, sowie Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit. Sie erhalten Informationen über das Material, Techniken des Flechters, Indikationen, Kontraindikationen und praktische Anleitung mit Anwendungshinweisen. Die Teilnehmer*innen werden einen eigenen Korb in Brotkorbgröße innerhalb des Tages her- und fertigstellen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde / ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.
Lebenserfahrungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen und Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Die Ausbildung erfolgt betrieblich (dual)
staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit
staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann
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