Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe Tageskurs!
Möchten Sie endlich Ihren Führerschein erwerben? Dann ist unser Erste-Hilfe Kurs genau das Richtige für Sie! In vielen Ländern ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs eine wichtige Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Doch unser Kurs bietet Ihnen nicht nur die Erfüllung dieser Voraussetzung für alle Führerscheinklassen, sondern auch wertvolle Kenntnisse denn oftmals reicht bereits ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Und im Ernstfall entscheidet Ihr Können über die weitere Gesundheit der Unfallbeteiligten.
In unserem praxisorientierten Kurs lernen Sie alles, was Sie wissen müssen, um in Notsituationen richtig zu handeln. Wir behandeln wichtige Themen wie die Grundlagen der Ersten Hilfe, die richtige Vorgehensweise beim Notruf und die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen wie der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). Sie erfahren, wie Sie je nach Verletzung und Wunde richtig reagieren. Auch der Umgang mit speziellen Notfällen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird ausführlich behandelt.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf praktische Übungen. Sie haben die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden und sich mit verschiedenen Erste-Hilfe-Techniken vertraut zu machen. Am Ende des Kurses erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das Sie nicht nur für den Führerscheinerwerb benötigen, sondern auch Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Notfällen dokumentiert.
Melden Sie sich noch heute an denn Ihr Wissen und Können kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen.
keine
Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Dienst- und Tourenplanung selbst gestalten. Diese Planung hat großen Einfluss auf den Unternehmenserfolg.
Inhaber, PDL, stellv. PDL, ggf. Teamleiter und Heimleiter
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Nutzen der Möglichkeit der Konfliktlösung mit Hilfe eines unparteiischen, neutralen Dritten als „Steuermann“, durch verhandeln.
Einsatz von Fragetechniken von offenen bis zirkulären Fragen durch den Mediator, damit die die Medianten gemeinsam Lösungen erarbeiten, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.
Überblick über die Möglichkeiten der Konfliktlösung
Der Mediator als „Streitvermittler“, ohne Entscheidungskompetenz.
Das Mediationsverfahren als außergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien.
Der unparteiische Mediator hilft den Konfliktparteien mit dem Ziel, dass diese eine Lösung für den Konflikt finden.
Üben der Anwendung von Fragetechniken um viel über den Konflikt, die Wahrnehmung und die Interessen herauszuarbeiten - von der Vergangenheit zur Zukunft - das 5 Phasen Modell nach Besemer
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege und Wundmanagement eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Kennenlernen der rechtliche Grundlagen im Gesundheitsbereich
Kennenlernen der rechtliche Grundlagen im Gesundheitsbereich
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso
...Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen Pflegeforschung und Pflegewissenschaft näher zu bringen. Ziel ist es den Umgang mit entsprechender Literatur zu festigen und zu erfahren das „wissenschaftlich“ nicht immer „kompliziert formuliert“ heißt.
Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso
...Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen näher zu bringen wie sie nach erhalt eines Mängelberichtes des MDK damit umgehen.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso
...Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen das Thema Qualitätssicherung in der Wundtherapie näher zu bringen.
Umgang und Betreuung von Sterbenden
Umgang und Betreuung von Sterbenden
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Wundmanager*innen geeignet.
Die palliative Wundversorgung verfolgt nicht mehr die vollständige Heilung der Wunde, sondern konzentriert sich auf Lebensqualität und Symptomkontrolle.
Die wichtigsten Ziele sind:
Linderung von Schmerzen
Reduktion von Geruch und Exsudat
Vermeidung von Blutungen und Infektionen
Erhalt der Lebensqualität
Symptomorientierte Wundversorgung
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt
Verständnisvoller Umgang mit Demenzerkrankten und die Durchführung eines Selbsttestes
Verständnisvoller Umgang mit Demenzerkrankten und die Durchführung eines Selbsttestes
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Wundmanager*innen und für Intensivpfleger*innen geeignet.
Gute Wundversorgung beginnt mit genauer Beobachtung und endet mit konsequenter Dokumentation!
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.