Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.
Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.
Ihre Kurs- und Buchungsinformationen:
Kursstart / Datum: |
06.03.2025 |
Kursstart / Uhrzeit: | 09:00 Uhr |
Preis pro Teilnehmer*in | 1260,00 EUR |
maximale Teilnehmerzahl: | 15 |
Weitere Informationen:
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