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Auffrischungskurs: Pflegemanagement | straf- und zivilrechtliche Haftung im Gesundheitswesen

Kursbild - Straf- und Haftungsrecht - Teil 1
Datum
05.10.2022 08:30
Die Buchungsmöglichkeit dieser Veranstaltung endete am 05.10.2022 08:30. Daher ist keine Buchung dieser Weiterbildung mehr möglich.

Beschreibung

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

 

Ziele:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

 

Inhalte:

  • Körperverletzungsdelikte im Gesundheitswesen
  • Tötungsdelikte im Gesundheitswesen
  • Betrugs- und Eigentumsdelikte im Gesundheitswesen
  • Aufklärung und Einwilligung des Patienten
  • Notwehr und Notstand
  • Ursachen für haftungsrechtliche Ansprüche
  • Adressaten haftungsrechtlicher Ansprüche
  • Arten haftungsrechtlicher Ansprüche
  • Die Beweislastumkehr und ihre Fallgruppen
  • Schutz vor haftungsrechtlichen Ansprüchen

 

Zielgruppe:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Buchungsinformationen

Ihre Kurs- und Buchungsinformationen:

Kursstart / Datum: 05.10.2022
Kursstart / Uhrzeit: 08:30 Uhr
   
Preis pro Teilnehmer zzgl. MwSt.: 175,00 EUR
maximale Teilnehmerzahl: 15
 

Weitere Informationen:

 

Ihre Ansprechpartner:

Frauke WeigandAnsprechpartner
Stellvertr. Akademieleiterin


Telefon: (0176) 70743009
Fax: (034202) 82122
E-Mail: info@euraka-exklusiv.de


Prof. assoc. Dr. Sylvia OhaAnsprechpartner
Akademieleiterin


Telefon: (034202) 82132
Fax: (034202) 82122
E-Mail: info@euraka-exklusiv.de

 

Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten:

Qualifizierungschancengesetz (QCG):
Informationen dazu erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit. Diese bietet eine Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.


Aufstiegs-BaFöG:
Sie können sich bei Ämtern, wie Gemeinden oder Stadtverwaltungen bzw. bei den Industrie- und Handelskammern oder bei den Handwerkskammern zu diesem Thema beraten lassen. Weitere Informationen sowie Antworten auf viele Fragen und wichtige Adressen finden Sie auf der Internetseite: https://www.aufstiegs-bafoeg.de.


Bildungsprämie:
Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten: https://www.bildungspraemie.info bzw. https://www.karrieretutor.de/bildungspraemie. Unter diesen Links können Sie auch die entsprechenden Beratungsstellen zu diesem Thema in Ihrer Nähe finden. Beratungsgespräche werden meist in den jeweiligen Volkshochschulen angeboten.


Landesinitiative Fachkraft im Fokus:
Sie berät Fachkräfte und Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu Karriereentwicklung, Weiterbildung und Personalentwicklung. Näheres unter nachstehendem Link: https://www.fachkraft-im-fokus.de

Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

 

Offline - Anmeldeformular:

Sie können sich auch Offline mit unserem Anmeldeformular anmelden.

Einfach herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und per Fax oder auf dem Postweg an uns zurück senden.

Download: Hier klicken zum Download