Auffrischungskurs Praxisanleiter
4-Stufen-Methode der Praxisanleitung praxisgerecht umsetzen
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- Vorstellung verschiedener Methoden für die Praxisanwendung
- praktische Anwendung
Zeitlicher Umfang:
8 UE
Zeitlicher Rahmen:
von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte
- Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
- Mitarbeiter in Gesundheitsfachberufen