Weiterbildung
Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (berufsbegleitend) nach § 53b SGB XI
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
Ausbildungsinhalte:
- Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
- geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen
Zeitlicher Umfang:
- 168 Unterrichtstunden (21 Tage)
Zeitlicher Rahmen:
- jeweils dienstags und mittwochs
- Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt
Abschluss:
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Betreuungskraft gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.