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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
Kursbild

Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

Allgemein:

Die Praxisanleitung in der praktischen Ausbildungsphase verknüpft theoretisches mit praktisches Wissen und ist ein bedeutender Bestandteil der Ausbildung. Dies wurde durch die Gesetze der Gesundheitsfachberufe gestärkt.
Doch wie schafft man es theoriegerecht anzuleiten und nicht so "wie wir es schon immer gemacht haben"?
Diese Fortbildung setzt genau diese Fragestellung in den Fokus und soll sowohl Ideen, als auch Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen, damit Sie eine theorie- und praxisgerechte Anleitung umsetzen können.

Ausbildungsinhalte:

  • Warum ist es wichtig, auf dem neusten Stand anzuleiten? / Bedeutung einer Anleitung mit aktuellen Wissen
  • Wo finde ich aktuelles Wissen?
  • Praxis vs. Theorie
  • Wie kann ich aktuelles Wissen in meine Anleitung einbringen?

Zeitlicher Umfang:

8 UE

Zeitlicher Rahmen:

von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Führungskräfte
  • Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
  • Mitarbeiter in Gesundheitsfachberufen

Anschrift

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