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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

Ausbildungsinhalte:

  • Rahmenbedingungen
  • Prozess der Ausbildungsplanung:
    • Planung der praktischen Ausbildungszeit
    • Zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung
    • Inhaltliche Gliederung nach Kompetenzbereichen
    • Entwicklung von Arbeits- und Lernaufgaben (exemplarisch)
    • Individuelle Planung
    • Exemplarische Verankerung der gesetzlich geforderten 10% geplanten und strukturierten Praxisanleitung

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

Anschrift

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