Auffrischungskurs Praxisanleiter
Ausbildungspläne erstellen - Theorie
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- Rahmenbedingungen
- Prozess der Ausbildungsplanung:
- Planung der praktischen Ausbildungszeit
- Zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung
- Inhaltliche Gliederung nach Kompetenzbereichen
- Entwicklung von Arbeits- und Lernaufgaben (exemplarisch)
- Individuelle Planung
- Exemplarische Verankerung der gesetzlich geforderten 10% geplanten und strukturierten Praxisanleitung
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern