Auffrischungskurs Pflegemanagement
Beatmungsformen und Sekretmanagement
Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Allgemein:
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Ausbildungsinhalte:
- apparative Überwachung der Atmung
- Sekretmobilisation
- Atemgasklimatisierung
- Anwendung von Masken, Pulsoximeter und Respiratoren
- praktische Übungen
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung