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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.

Allgemein:

Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.

Ausbildungsinhalte:

  • apparative Überwachung der Atmung
  • Sekretmobilisation
  • Atemgasklimatisierung
  • Anwendung von Masken, Pulsoximeter und Respiratoren
  • praktische Übungen

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung

Anschrift

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