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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
Kursbild

  • Diese Weiterbildung ist über den Ausbildungsfond refinanzierbar.
  • Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

Ausbildungsinhalte:

  • Auseinandersetzung / Umgang mit immanenten ethischen Dilemmasituationen/ Erkennen von Dilemmasituationen
  • Reflektion dieser im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit gegenüber den Auszubildenden und den zu versorgenden Menschen und ihren Bezugspersonen
  • Entwickelung von Strategien zum Umgang mit ethischen Dilemmasituationen
  • Reflektion der eigenen persönlichen berufsethischen Wertvorstellungen und Positionierung zu ethischen Fragestellungen
  • Kritische Analyse des eigenen Umgangs mit moralischer Desensibilisierung
  • Ableitung von Handlungsalternativen im Umgang mit den Auszubildenden

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

Rechtliches

Anschrift

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