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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

Allgemein:

Betriebswirtschaft in der vollstationären Pflege unter den Bedingungen des Personalbemessungsverfahren richtig verstehen und anwenden.

Ausbildungsinhalte:

  • Grundsätze der Ermittlung des Pflegesatzes
  • Ermittlung des Personalbedarfs unter den Bedingungen des Personalbemessungsverfahren
  • Ermittlung und Einflussfaktoren auf die Brutto- und IST-Arbeitszeit,
  • Entwicklung von Grundschichtmodellen nach Qualifikationsgruppen, Ansätze zur Optimierung der Schichtmodell hinsichtlich des Arbeitszeitverbrauchs und zur Entlastung der Mitarbeiter
  • Arbeitszeitmanagement und Pflegegradmanagement
  • Ermittlung und Einflussfaktoren der Personalkosten und der Sachkosten
  • Stationäre Tourenplanung ja oder nein?
  • Wenn ja was dann? - Herangehensweise und praktische Umsetzung

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Inhaber, PDL, stellv. PDL und Heimleiter

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