Auffrischungskurs Praxisanleiter
Didaktik und Lernmethodik
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- Lernprozess und Lerntypen
- Methodik der Unterrichtsgestaltung
- Planung der Unterrichtsgestaltung
- Kommunikation
- Lernfeldorientierter Lehrplan
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern