Auffrischungskurs Pflegemanagement
Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie für ambulante Pflegeeinrichtungen ab 01.01.2026
- Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
- Der Kurs beschäftigt sich mit der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie, welche ab dem 01.01.2026 gültig ist.
Ausbildungsinhalte:
- Vorstellung der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinie für die ambulante Pflege ab 01.01.2026
- Erfahrungsaustausch zur bisherigen Praxis der Qualitätsprüfungen ambulant / teil- und vollstationär
- Der Ablauf der Qualitätsprüfung
- Diskussion der Auswahl der Patienten neu
- Vorstellung der Qualitätsbereiche und neuen Fragestellungen
- Auswirkungen auf die Dokumentation und Telematik
- Die Abrechnungsprüfung
- Diskussion der neuen Qualitätsbewertung
- Diskussion der neuen Qualitätsdarstellung
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- ambulante Pflegedienste