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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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  • Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
  • Der Kurs beschäftigt sich mit der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie, welche ab dem 01.01.2026 gültig ist.

Ausbildungsinhalte:

  • Vorstellung der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinie für die ambulante Pflege ab 01.01.2026
  • Erfahrungsaustausch zur bisherigen Praxis der Qualitätsprüfungen ambulant / teil- und vollstationär
  • Der Ablauf der Qualitätsprüfung
  • Diskussion der Auswahl der Patienten neu
  • Vorstellung der Qualitätsbereiche und neuen Fragestellungen
  • Auswirkungen auf die Dokumentation und Telematik
  • Die Abrechnungsprüfung
  • Diskussion der neuen Qualitätsbewertung
  • Diskussion der neuen Qualitätsdarstellung

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • ambulante Pflegedienste

Anschrift

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