Auffrischungskurs Pflegemanagement
Erbrecht
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Allgemein:
Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt
Ausbildungsinhalte:
- gesetzliche Erbfolge
- Erbordnungen
- Erbrecht der Ehegatten
- rechtliche Stellung der Erben
- Erbschein
- gewillkürte Erbfolge
- Erbvertrag
- Testament
- Pflichtteilsrecht
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen