Auffrischungskurs Pflegemanagement
Expertenstandard Haut
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Allgemein:
Theorie-Praxistransfer: Expertenstandards wirksam in pflegerisches Handeln umsetzen. Dargestellt am Beispiel des neuen Expertenstandards zur Hautpflege.
Ausbildungsinhalte:
- Bedeutung des Expertenstandards
- Inhalte des Expertenstandard Hautpflege
- Umsetzungsmöglichkeiten
- rechtliche Aspekte
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege