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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

Allgemein:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

Ausbildungsinhalte:

  • Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Die Zulässigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen
  • Die Einwilligung des Betroffenen
  • Die Einwilligung des Betreuers/Bevollmächtigten
  • Die richterliche Genehmigung
  • Die Einwilligung des einwilligungsfähigen Betreuten
  • Die Einwilligung des rechtlichen Betreuers
  • Entmündigungswirkung durch Einwilligungsvorbehalt
  • Besonderheiten bei der Einwilligung in Freiheitsentzug
  • Der Kontrollbetreuer

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Anschrift

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