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Bildungsangebote

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Allgemein:

"Alle Form von Gewalt ist ein tragischer Ausdruck unerfüllter Bedürfnisse.“ (Marshall B. Rosenberg)

Ausübung von Gewalt zeigt sich in mehreren Formen. Neben körperlicher und psychischer Gewalt zählen auch Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und intime Übergriffe dazu. Beziehungen handelnder Menschen können von Gewalt bestimmt sein. So auch in der Pflege und in alle Beziehungsrichtungen - ausgehend von den Pflegenden, ausgehend von den Pflegebedürftigen, auch unter den Pflegebedürftigen.

Ausbildungsinhalte:

  • Was ist Gewalt?
  • Was ist pflegerische Notwendigkeit?
  • Was sind Ursachen und Wirkungen?
  • Welche Strategien sind hilfreich, um Gewalt zu vermeiden?
  • Wie muss bei Vorkommnissen gehandelt werden?
  • Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen?

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

Anschrift

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