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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

Allgemein:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

Ausbildungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen der Sturzprophylaxe
  • Verantwortungen im Rahmen der Sturzprophylaxe
  • Dokumentation im Rahmen der Sturzprophylaxe
  • Haftungsrisiken nach Sturzgeschehen
  • Handlungsschema der Regressbearbeiter
  • Grundlagen der ärztlichen Schweigepflicht
  • Gegenstand der ärztlichen Schweigepflicht
  • Gesetzliche Offenbarungspflichten
  • Grundsätze nach Datenschutz-Grundverordnung
  • Patientenrechte nach Datenschutz-Grundverordnung

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Anschrift

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