Auffrischungskurs Pflegemanagement
Haftungsrisiken | Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche | Rahmen für die Dokumentation
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Allgemein:
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen der Sturzprophylaxe
- Verantwortungen im Rahmen der Sturzprophylaxe
- Dokumentation im Rahmen der Sturzprophylaxe
- Haftungsrisiken nach Sturzgeschehen
- Handlungsschema der Regressbearbeiter
- der rechtliche Charakter der Dokumentation
- Ansprüche des Patienten aus Dokumentationsmängeln
- Schutz vor Haftung bei Dokumentationslücken
- Leitfaden für eine ordnungsgemäße Dokumentation
- praktische Umsetzung einer schlanken Dokumentation
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen