Weiterbildung
Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen
gem. §§ 75-78 Sächs. GfbWBVO sowie auf Basis der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als künftiger Hygienebeauftragter eine jährliche Hygiene-Pflichtschulung von 8 UE nachweisen müssen. Gern können Sie diese Auffrischungskurse auch in unserem Hause absolvieren. Fragen Sie einfach nach!
Allgemein:
Hygienebeauftragte sichern im Sinne des Qualitätsmanagements (§ 112 SGB XI) die Durchsetzung der Hygienestandards und Infektionsprävention. Sie legen die Schwerpunkte der Infektionsprävention fest, erstellen und aktualisieren Hygienepläne und führen Hygieneschulungen und Belehrungen durch.
Ausbildungsinhalte:
- Einführung in die Hygiene
- Berufsbild und Aufgaben des Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen
- Hygienemaßnahmen im Bereich der Pflege
- Händehygiene, Hautschutz, Handschuhplan
- Hygienepläne, Desinfektions- und Reinigungspläne
- Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- Hausreinigung, Bettenhygiene, Wäschehygiene
- Spezielle Infektionserreger, insbesondere Bakterien, Vieren, Pilze
- Schädlinge und Lästlinge, Desinfektion
- Antobiotikatherapie und Resistenzentstehung
- Grundlagen der Bakteriologie, Vierologie, Mykologie und Parasitologie
- Berufs- und Schutzkleidung
Zeitlicher Umfang:
- 80 Unterrichtsstunden (Theorie in Präsenz)
- 40 Stunden (Selbststudium)
Zeitlicher Rahmen:
- jeweils montags und / oder ggf. dienstags
- Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
- mindestens zweijährige Berufsausübung in der Pflegeeinrichtung
Abschluss:
- Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Hygienebeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.