Auffrischungskurs Praxisanleiter
Kompetenzbereiche laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung verstehen und anwenden
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- Erklärung der „neuen“ Kompetenzbereiche
- Kompetenzbereiche in der Praxis analysieren
- Tätigkeitsnachweisheft anhand Kompetenzbereiche ausfüllen können
- Hilfestellung beim Verstehen von Kompetenzbeurteilungen lt. PflAPrV
Zeitlicher Rahmen:
von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern