Auffrischungskurs Praxisanleiter
Kompetenzorientierte Anleitungssituationen entwickeln
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- Anleitungssituationen spiralförmig aufbauen
- Kompetenzen in der generalistischen Ausbildung lt. Prüfungsverordnung u. a.
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern