Auffrischungskurs Pflegemanagement
Konfliktmanagement
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Allgemein:
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Ausbildungsinhalte:
- Was sind Konflikte? (Definition, Formen und Wirkungsweisen)
- Umgang und Lösungswege
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
Auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI muss einmal im Jahr eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften erfolgen.