Ausbildung
Krankenpflegehelfer*in (Vollzeit)
Allgemein:
Der Beruf Krankenpflegehelfer/in bietet einen sinnstiftenden Einstieg in die Welt der Pflege und ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Als Krankenpflegehelfer/in unterstützt Du Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Betreuung von Patientinnen und Patienten. Zu Deinen Aufgaben gehören unter anderem die Grundpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie die Begleitung im Alltag. Du bist eine wertvolle Bezugsperson, die Nähe, Sicherheit und Vertrauen schenkt.
Dein Einsatzbereich ist vielfältig – von Krankenhäusern über Pflegeeinrichtungen bis hin zur ambulanten Pflege. Mit Deinem Engagement trägst Du dazu bei, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen bestmögliche Unterstützung erhalten. Der Beruf verbindet praktische Tätigkeit mit menschlicher Zuwendung und Teamarbeit.
Als Krankenpflegehelfer/in sammelst Du wertvolle Erfahrungen und hast die Möglichkeit, Dich beruflich weiterzuentwickeln – etwa durch eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Wer gerne mit Menschen arbeitet, Verantwortung übernimmt und Sinn im Beruf sucht, findet hier den idealen Einstieg.
Mit Herz, Verstand und Empathie gestaltest Du den Alltag der Pflege aktiv mit.
Ausbildungsinhalte:
- Deutsch, Englisch, Ethik
- berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
- Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
- eigene Arbeit strukturieren und organisieren
- pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
- situationsgerecht kommunizieren
- Gesundheit erhalten und fördern
- Lebensraum und Lebenszeit gestalten
- in akuten Notfällen adäquat handeln
Zeitlicher Umfang:
- 1540 Stunden theoretischer und fachtheoretischer Unterricht
- 1440 Stunden praktische Ausbildung
- zwei Jahre
- Blockunterricht
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Nachweis über gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein darf
- gem. Schulordnung Berufsfachschule (SächsGVBl.) § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
Abschluss:
staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Krankenpflegehelfer*in
Anfahrt:
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