Auffrischungskurs Praxisanleiter
Methoden und Methodenvielfalt in der Praxisanleitung
- Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
- Die Praxisanleitung ist neben der schulischen Praxisbegleitung ein sehr wichtiger Baustein zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsreifung der Schülerinnen und Schüler.
Ausbildungsinhalte:
- Um Ihnen als Praxisanleiterin und Praxisanleiter die Planung einer Anleitungssituation zu erleichtern und diese abwechslungsreich zu gestalten, soll Ihnen diese Schulung als Übersichtsmedium über eine Auswahl vorhandener Methoden dienen.
- Sie kann als Handreichung, Strukturierungsinstrument oder einfach als Ideenpool genutzt werden.
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern