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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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  • Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
  • Die Praxisanleitung ist neben der schulischen Praxisbegleitung ein sehr wichtiger Baustein zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsreifung der Schülerinnen und Schüler.

Ausbildungsinhalte:

  • Um Ihnen als Praxisanleiterin und Praxisanleiter die Planung einer Anleitungssituation zu erleichtern und diese abwechslungsreich zu gestalten, soll Ihnen diese Schulung als Übersichtsmedium über eine Auswahl vorhandener Methoden dienen.
  • Sie kann als Handreichung, Strukturierungsinstrument oder einfach als Ideenpool genutzt werden.

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

Anschrift

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