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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

Allgemein:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

Ausbildungsinhalte:

  • Die Patientenverfügung
  • Die Vorsorgevollmacht
  • Die Betreuungsverfügung
  • Erstellung der Dokumente
  • Handhabung der Dokumente
  • Arten der Sterbehilfe und deren Strafbarkeitsrisiken
  • Möglichkeiten und Grenzen einer Patientenverfügung
  • Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht
  • Anforderungen an eine DNR-Anordnung
  • Umgang mit einer DNR-Anordnung

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Rechtliches

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