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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Ziel ist es, die in Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe festgelegten Kompetenzen zu verstehen und diese gezielt in der Praxisanleitung anwenden zu können.

Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

Ausbildungsinhalte:

  • Begriffsdefinition Kompetenz
  • Kompetenzbereiche und Kompetenzschwerpunkte differenzieren können
  • Fachpraktische Beispiele
  • Tätigkeitsnachweishefte mit Kompetenzbereichen verstehen
  • Schreiben einer Pflegeplanung

Zeitlicher Umfang:

8 UE

Zeitlicher Rahmen:

von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Führungskräfte
  • Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
  • Mitarbeiter in Gesundheitsfachberufen

Rechtliches

Anschrift

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