Auffrischungskurs Praxisanleiter
Pflegeprozesse verstehen und „Hilfe zur Selbsthilfe“ beim Erstellen der Pflegeplanung
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- die Schritte und Inhalte eines Pflegeprozesses
- Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner im Rahmen des Pflegeprozesses
- Aufbau eines Pflegeproblems nach PÄSR-Schema vs. Pflegediagnosen
- Pflegeziele SMART formulieren
- Pflegemaßnahmen nachvollziehbar beschreiben
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern