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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. 

Allgemein:

Erstellung von Pflegekalkulationen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. 

Ausbildungsinhalte:

  • Wann sind Pflegesatzkalkulationen notwendig und möglich?
  • Planung der Pflegesatzkalkulation, mit welchen Schritten und welchen zeitlichen Rahmen sind zu beachten.
  • Ermittlung der perspektivischen Pflegegradstruktur
  • Ermittlung des Personalbedarfs unter den Bedingungen das Personalbemessungsverfahren, den Regelungen der Pflegesatzkommission zur Umsetzung des PeBeM im Kontext zum aktuell vorhandenen Mitarbeiterstruktur.
  • Ableitung eines Grundschichtmodels für alle Mitarbeitergruppen aus dem Personalbedarf zur Ermittlung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
  • Ermittlung der perspektivischen jährlichen Personalkosten nach Mitarbeitergruppen unter den Bedingungen das Tariftreuegesetz.
  • Ermittlung der perspektivischen Sachkosten unter Beachtung der aktuellen Inflationsrate.
  • Einreichung der Antragsunterlagen unter Mitwirkung des Heimbeirates
  • Information der Bewohner gemäß Wohnbetreuungsvertragsgesetz
  • Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger
  • Tipps und Tricks der Verhandlungsführung
  • Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung und Umsetzung im Unternehmen.

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Inhaber, PDL, stellv. PDL und Heimleiter

Rechtliches

Anschrift

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