Weiterbildung
Praxisanleiter*in
staatlich anerkannt nach gemäß § 4 PflAPrV i.V.m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO
Diese Ausbildung ist AZAV zertifiziert und individuell förderfähig.
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Allgemein:
Gut ausgebildete Fachkräfte sind unverzichtbar – qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ebenso. Sie begleiten Auszubildende im Berufsalltag, fördern ihre Entwicklung und sichern den erfolgreichen Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis.
Mit dieser Weiterbildung erwirbst du die fachlichen, pädagogischen und didaktischen Kompetenzen, um Auszubildende professionell anzuleiten und die praktische Ausbildung aktiv mitzugestalten. So bereitest du dich optimal auf eine verantwortungsvolle Aufgabe mit Zukunft vor.
Ausbildungsinhalte:
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
- Modul 3.1 ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
- Modul 3.2 Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
- Modul 3.3 die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen, evaluieren und Qualität sichern
- Modul 3.4 Prüfen und Bewerten
- Modul 3.5 Lernortkooperation mitgestalten
- Modul 3.6 achtsam sein und verantwortungsvoll handeln
Zeitlicher Umfang:
- 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
- 51 Stunden Selbststudium
- 24 Stunden Hospitation
Zeitlicher Rahmen:
- jeweils montags
- Beginn: 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr (9 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)
Referenten:
- Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten vermitteln die Inhalte praxisnah, beantworten Deine Fragen direkt und gehen individuell auf Deine persönliche Lernsituation ein.
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Notfallsanitäter*in)
- Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Abschluss:
Nach erfolgreichen Prüfungen und Hospitation, erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen anerkannten Abschluss, der zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiter*in” berechtigt