Weiterbildung
Praxisanleiter*in: Crashkurs
Gemäß § 4 (PflAPrV) i.V.m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik.
Dieser Kurs ist AZAV zertifiziert und individuell förderfähig.
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Allgemein:
Qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind unverzichtbar, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern und Auszubildende erfolgreich auf ihren Berufsalltag vorzubereiten. Die Weiterbildung erfolgt gemäß § 4 PflAPrV i. V. m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO sowie den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes.
Ausbildungsinhalte:
- Modul 3.1 ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
- Modul 3.2 Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
- Modul 3.3 die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen, evaluieren und Qualität sichern
- Modul 3.4 Prüfen und Bewerten
- Modul 3.5 Lernortkooperation mitgestalten
- Modul 3.6 achtsam sein und verantwortungsvoll handeln
Zeitlicher Umfang:
- 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
- 51 Stunden Selbststudium
- 24 Stunden Hospitation
Zeitlicher Rahmen:
- dienstplanfreundlich jeweils mittwochs und freitags
- 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr (9 UE pro Unterrichtstag)
Referenten:
- Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten vermitteln die Inhalte praxisnah, beantworten Deine Fragen direkt und gehen individuell auf Deine persönliche Lernsituation ein.
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
- Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Abschluss:
Nach erfolgreichen Prüfungen und Hospitation erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen anerkannten Abschluss, der zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiter*in” berechtigt