Auffrischungskurs Praxisanleiter
Praxisanleitungen theoriegerecht und fachpraktisch vermitteln
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Ausbildungsinhalte:
- theoretische Grundlagen der Körperpflege anschaulich den Azubis vermitteln (4-Stufen-Methode der Praxisanleitung)
- Praxisanleitungen theoretisch vorbereiten
- praktische Übungen
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern