Auffrischungskurs Pflegemanagement
Punktwertkalkulation - Überprüfung der Einhaltung der regional üblichen Entgelte
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Ausbildungsinhalte:
- Kalkulation der Personalkosten (Zulagen + Zuschläge)
- Kalkulation der prognostizierten Sachkosten
- Hinweise zur Verhandlungstaktik mit den Krankenkassen
- Umgang mit dem Ergebnis der Punktwerterhöhung und Kommunikation mit den Klienten (z.B. Anpassung Pflegeverträge)
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Alle Beschäftigten im Pflegemanagement