Weiterbildung
Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen
Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 112 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.
Ausbildungsinhalte:
- Einführung in das Qualitätsmanagement
- Qualitätsmanagementmodelle
- Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements
- Sicherung und Nachweis der Qualität
- Erarbeitung von Qualitätshandbüchern
- Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Rhetorik, Kommunikation
- Moderation, Präsentation
- EDV
- Kritik- und Konfliktgespräche
Zeitlicher Umfang:
- 126 Stunden (168 UE)
Zeitlicher Rahmen:
- 8 bis 24 Unterrichtsstunden pro Woche
- Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen, mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung
- ohne abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Pflegebereich
- Hoch- bzw. Fachschulabschluss mit einjähriger praktischer Tätigkeit im Gesundheitswesen
Abschluss:
Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.