Auffrischungskurs Pflegemanagement
Rechtliches zu Suizidassistenz und Freiheitsentzug
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Allgemein:
Seminar Teil 1 - Rechtliche Rahmenbedingungen für die Assistenz zum Suizid:
Im Zeitraum von 2015 bis 2020 war die „Geschäftsmäßige Assistenz zum Suizid“ in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt. Unter „Geschäftsmäßigkeit“ verstand der Gesetzgeber allerdings nicht „Geldverdienen mit Suizidassistenz“, sondern nur eine Suizidassistenz in mehr als einem Fall, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieser einschlägige § 217 StGB verfassungswidrig ist und dass das Recht auf Selbsttötung in weiten Teilen faktisch entleert ist.
Das heutige Grundrecht auf Autonomie umfasst auch ein Grundrecht auf Selbsttötung. Der Staat schuldet dabei effektiven Autonomieschutz. Daher ist die Inanspruchnahme von freiwillig angebotener Hilfe zum Suizid ein Grundrecht und das Fördern und die Suizidbeihilfe sowohl im Einzelfall als auch bei geschäftsmäßigem Betreiben ein eigenes Grundrecht der Helfer.
Seminar Teil 2 - Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen:
Ärzte und Pflegekräfte stehen immer wieder vor dem Problem, sturzgefährdete, nicht einwilligungsfähige Patienten vor einer krankheits- oder behinderungsbedingten Gefahr der erheblichen Gesundheitsschädigung oder Selbsttötung schützen zu müssen. Neben Medikamenten stellen Bettgitter und Fixierungen ein wirkungsvolles Mittel dar, um die Eigengefährdung der Betroffenen zu vermindern. Häufig besteht unter dem medizinischen Personal jedoch eine große Rechtsunsicherheit, was unter freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verstehen ist, ob und wann überhaupt Freiheitsentzug getätigt werden darf und wann die Pflicht zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme besteht. Im Seminar wird den Teilnehmern Wissen darüber vermittelt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen geboten und zulässig sind.
Ausbildungsinhalte:
Seminar Teil 1:
- Arten der Sterbehilfe, klassifiziert
- Rechtslage zur Suizidassistenz vom 10.12.2015 bis zum 26.02.2020
- Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Suizidassistenz 2017 – 2020
- Rechtslage zur Suizidassistenz heute
- Suizidassistenz und ärztliches Standesrecht
Seminar Teil 2:
- Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen
- Die Zulässigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen
- Die Einwilligung des Betroffenen
- Die Einwilligung des Betreuers/Bevollmächtigten
- Die richterliche Genehmigung
Zeitlicher Umfang:
8 UE
Zeitlicher Rahmen:
von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Führungskräfte
- Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
- Mitarbeiter in Gesundheitsfachberufen
- Ärzte
- Pflegepersonal