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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und Wundmanager*innen geeignet.

Allgemein:

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

Ausbildungsinhalte:

  • Die Einwilligung des einwilligungsfähigen Betreuten
  • Die Einwilligung des rechtlichen Betreuers
  • Entmündigungswirkung durch Einwilligungsvorbehalt
  • Besonderheiten bei der Einwilligung in Freiheitsentzug
  • Der Kontrollbetreuer
  • rechtliche Rahmenbedingungen für die Assistenz zum Suizid
  • Arten der Sterbehilfe, klassifiziert
  • Rechtslage zur Suizidassistenz vom 10.12.2015 bis zum 26.02.2020
  • Höchsttrichterliche Rechtsprechung zur Suizidassistenz 2017 – 2020
  • Rechtslage zur Suizidassistenz heute
  • Suizidassistenz und ärztliches Standesrecht

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Anschrift

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