Auffrischungskurs Pflegemanagement
Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht | rechtlicher Rahmen für die Dokumentation in der Pflege
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und Wundmanager*innen geeignet.
Allgemein:
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Ausbildungsinhalte:
- Die Einwilligung des einwilligungsfähigen Betreuten
- Die Einwilligung des rechtlichen Betreuers
- Entmündigungswirkung durch Einwilligungsvorbehalt
- Besonderheiten bei der Einwilligung in Freiheitsentzug
- Der Kontrollbetreuer
- Der rechtliche Charakter der Dokumentation
- Ansprüche des Patienten aus Dokumentationsmängeln
- Schutz vor Haftung bei Dokumentationslücken
- Leitfaden für eine ordnungsgemäße Dokumentation
- Praktische Umsetzung einer schlanken Dokumentation
- Betreuungsrecht NEU
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen