Auffrischungskurs Pflegemanagement
Straf- und zivilrechtliche Haftung im Gesundheitswesen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Allgemein:
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Ausbildungsinhalte:
- Körperverletzungsdelikte im Gesundheitswesen
- Tötungsdelikte im Gesundheitswesen
- Betrugs- und Eigentumsdelikte im Gesundheitswesen
- Aufklärung und Einwilligung des Patienten
- Notwehr und Notstand
- Ursachen für haftungsrechtliche Ansprüche
- Adressaten haftungsrechtlicher Ansprüche
- Arten haftungsrechtlicher Ansprüche
- Die Beweislastumkehr und ihre Fallgruppen
- Schutz vor haftungsrechtlichen Ansprüchen
Referenten:
- Fachdozenten
Zielgruppe / Zugangsanforderungen:
- Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen