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Bildungsangebote

... an unserer Akademie
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Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung. Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

Allgemein:

Seit der Coronapandemie wird auch in den Bereichen der Pflege eine Zunahme von problematischem Substanzgebrauch, insbesondere Alkohol und Medikamente, beobachtet. Doch wann handelt es sich um einen harmlosen Konsum und wann sprechen wir von Sucht? Und wie müssen Kollegen oder Personalverantwortliche reagieren, wenn während der Dienstzeit ein Konsum beobachtet wird? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in dem Seminar nach. Informationen zum Thema Sucht und Suchtprävention sowie Vorgehensweisen bei problematischem Substanzgebrauch sowie gesetzliche Vorgaben.

Ausbildungsinhalte:

  • Was bedeutet Sucht und wie entsteht sie?
  • Wie lässt sich Sucht von moderatem Gebrauch abgrenzen?
  • Woran lassen sich Personen mit Suchtproblem erkennen?
  • Welche Maßnahmen können eingeleitet werden?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt werden?
  • Wann tritt eine Haftung durch den Dienstgeber ein?
  • Welche Präventionsmöglichkeiten werden beschrieben?
  • Wie kann therapeutische Hilfe aussehen?

Referenten:

  • Fachdozenten

Zielgruppe / Zugangsanforderungen:

  • alle Beschäftigten im Pflegemanagement und in der Intensivpflege

Anschrift

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