Förderung taktiler und feinmotorischer Fähigkeiten bei Patienten
Förderung taktiler und feinmotorischer Fähigkeiten bei Patienten
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Und für alle, die sich für Filzen interessieren.
Durch eine gezielte Aromapflege kann man körperliche Beschwerden lindern und dass
...Durch eine gezielte Aromapflege kann man körperliche Beschwerden lindern und dass allgemeine Wohlbefinden verbessern. Die Aromapflege hilft die Gesundheit zu wahren und zu stärken und wirkt unterstützend bei Therapien. Ebenso aktiviert sie die Selbstheilungskräfte und ist in allen Lebenslagen hilfreich.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Und für alle, die sich für Aromapflege interessieren.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
In diesem Seminar
...Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI und zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, Pflegebedürftige zu folgenden Alltagsaktivitäten zu animieren, zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
"Alle Form von Gewalt ist ein tragischer Ausdruck unerfüllter Bedürfnisse.“ (Marshall B.
..."Alle Form von Gewalt ist ein tragischer Ausdruck unerfüllter Bedürfnisse.“ (Marshall B. Rosenberg)
Ausübung von Gewalt zeigt sich in mehreren Formen. Neben körperlicher und psychischer Gewalt zählen auch Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und intime Übergriffe dazu.
Beziehungen handelnder Menschen können von Gewalt bestimmt sein. So auch in der Pflege und in alle Beziehungsrichtungen - ausgehend von den Pflegenden, ausgehend von den Pflegebedürftigen, auch unter den Pflegebedürftigen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
In diesem Tagesseminar erlernen Sie Kenntnisse zur Zielsetzung in der Betreuung,
...In diesem Tagesseminar erlernen Sie Kenntnisse zur Zielsetzung in der Betreuung, Beobachtung ihrer Klient*innen und Dokumentation im stationären und ambulanten Pflegebereichen kennen.
Die Dokumentation in der Betreuung stellt für Alltagsbegleiter*innen und Betreuungskräfte oft eine Herausforderung dar. Formulierungshilfen werden gemeinsam an Fallbeispielen erarbeitet, um Ihren Berufsalltag zu erleichtern. Des Weiteren wird dieses Tagesseminar allen Teilnehmer*innen Raum für Erfahrungsaustausch geben.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Lebenserfahrungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen und Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen.
Lebenserfahrungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen und Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Therapeutischer und kommunikativer Umgang mit demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.