Nach SGB V § 132a ist eine
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Seit der
...Seit der Coronapandemie wird auch in den Bereichen der Pflege eine Zunahme von problematischem Substanzgebrauch, insbesondere Alkohol und Medikamente, beobachtet. Doch wann handelt es sich um einen harmlosen Konsum und wann sprechen wir von Sucht? Und wie müssen Kollegen oder Personalverantwortliche reagieren, wenn während der Dienstzeit ein Konsum beobachtet wird? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in dem Seminar nach.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Informationen zum Thema Sucht und Suchtprävention sowie Vorgehensweisen bei problematischem Substanzgebrauch sowie gesetzliche Vorgaben.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Laut Studien ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz nicht die Bezahlung, sondern die Anerkennung und Wertschätzung, die ein Mitarbeiter erfährt. Wie aber lässt sich ein Arbeitsklima schaffen, in dem sich der Einzelne tatsächlich anerkannt fühlt?
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische
...Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung
Nach SGB V § 132 ist eine
...Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung
Pflegewissenschaftliche
...Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen Pflegeforschung und Pflegewissenschaft näher zu bringen. Ziel ist es den Umgang mit entsprechender Literatur zu festigen und zu erfahren das „wissenschaftlich“ nicht immer „kompliziert formuliert“ heißt.
Nach SGB V §
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132a ist eine
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Theorie-Praxistransfer: Expertenstandards wirksam in pflegerisches Handeln umsetzen. Dargestellt am Beispiel des neuen Expertenstandards zur Hautpflege.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.