Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen das Thema Qualitätssicherung in der Wundtherapie näher zu bringen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
ist das bekanntmachen der Qualitätsprüfungs-Richtlinie die ab 01.01.2026 gültig ist
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Wundmanager*innen geeignet.
Die palliative Wundversorgung verfolgt nicht mehr die vollständige Heilung der Wunde, sondern konzentriert sich auf Lebensqualität und Symptomkontrolle.
Die wichtigsten Ziele sind:
Linderung von Schmerzen
Reduktion von Geruch und Exsudat
Vermeidung von Blutungen und Infektionen
Erhalt der Lebensqualität
Symptomorientierte Wundversorgung
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und Wundmanager*innen geeignet.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Wundmanager*innen und für Intensivpfleger*innen geeignet.
Gute Wundversorgung beginnt mit genauer Beobachtung und endet mit konsequenter Dokumentation!