Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4
...Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Im Pflegealltag treffen anspruchsvolle Betreuungssituationen auf ein vielfältiges Team von verschiedenen Generationen. Unser Auffrischungskurs „Generationen im Wandel – Umgang mit verschiedenen Generationen im Pflegeteam“ bietet Ihnen zielgenaue Impulse, wie Sie dieser Herausforderung konstruktiv begegnen können. Sie erhalten einen fundierten Überblick über etablierte Generationenmodelle. Erfahren Sie, was die einzelnen Generationen in puncto Arbeitsmoral, Kommunikation und Technologieaffinität einzigartig macht – Erkenntnisse, die Ihre tägliche Zusammenarbeit direkt bereichern.
Gemeinsam analysieren wir die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Pflegebranche, um Sie stark für jetztige und künftige Teamdynamiken zu machen. Wir beleuchten unterschiedliche Erwartungen an Führung, Arbeitsbedingungen und Teamkultur und stiften so mehr Verständnis und Kooperationsfähigkeit. Konfliktpotenziale – sei es durch abweichende Arbeitsstile oder unterschiedliche Feedbackkulturen – werden offen angesprochen und lösungsorientiert aufgearbeitet. Lernen Sie, Vorurteile und Stereotypen nicht nur zu erkennen, sondern aktiv abzubauen – für ein harmonisches und produktives Arbeitsklima.
Dieser Kurs richtet sich gezielt an Führungskräfte und Praxisanleiter*innen sowohl in stationären als auch ambulanten Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. In vertraulicher Runde entwickeln Sie praxisnahe Strategien, um generationsübergreifende Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten. Investieren Sie in Ihre berufliche Weiterentwicklung – und gestalten Sie den Teamzusammenhalt im Wandel der Generationen nachhaltig.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Training emotionale Kompetenzen - Umgang mit psychischen Belastungen und Emotionen von |
Training emotionale Kompetenzen - Umgang mit psychischen Belastungen und Emotionen von Auszubildenden im Rahmen der Praxisanleitung Dieser Kurs zielt darauf ab, die Fähigkeit zu stärken, eigene und fremde Emotionen zu erkennen, zu verstehen und angemessen damit umzugehen. |
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Ziel ist es, die in Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
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Ziel ist es, die in Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe festgelegten Kompetenzen zu verstehen und diese gezielt in der Praxisanleitung anwenden zu können.
Die Praxisanleitung in der praktischen Ausbildungsphase verknüpft theoretisches mit |
Die Praxisanleitung in der praktischen Ausbildungsphase verknüpft theoretisches mit praktisches Wissen und ist ein bedeutender Bestandteil der Ausbildung. Dies wurde durch die Gesetze der Gesundheitsfachberufe gestärkt. |
ist es, Verständnis für unterschiedliche Kommunikationsstile und Bedürfnisse der |
ist es, Verständnis für unterschiedliche Kommunikationsstile und Bedürfnisse der Generationen zu entwickeln |
Durch die Umsetzung dieses Expertenstandards können Pflegende dazu beitragen, die Hautgesundheit von Patienten
...Durch die Umsetzung dieses Expertenstandards können Pflegende dazu beitragen, die Hautgesundheit von Patienten zu verbessern und Komplikationen zu vermeiden
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.