Ab sofort starten bei uns in Delitzsch regelmäßig Erste-Hilfe Kurse. Die Teilnahme an einem solchen Tages-Kurs ist für den Erwerb des Führerscheines zwingend vorgeschrieben. Unser Kurs ist gültig für dem Erwerb aller Führerscheinklassen!
Alle weiteren Infos, unsere Starttermine und die Online-Anmeldung finden Sie hier.
Menschen helfen, Leben retten! Übernimm Verantwortung für dich und andere und starte deine berufliche Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter an unserer Akademie in Delitzsch.
Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Ihre zusätzlichen Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege und Praxisanleiter*innen.
Die Ausbildung erfolgt betrieblich (dual)
staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit (Blockmodell)
staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann
Dieser Basiskurs ist nach ArGe-Curriculum Außerklinische Intensivpflege/ Beatmung (120 Stunden) zertifiziert
gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V
Dieser Kurs wird jetzt monatlich bei uns starten!
Die Starttermine für die elftägige Weiterbildung sind:
13.10.2025, 10.11.2025, 08.12.2025
weitere für das Jahr 2026 folgen.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf: Pflegefachfrau / Pflegefachmann; (Pflegeberufegesetz – PflBG, in Kraft getreten ab dem 01.01.2020), Altenpfleger/in (zuständig: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Altenpflegegesetz – AltPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*); Pflegeberufegesetz – PflBG, Altenpfleger/-in nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*), Gesundheits- und Krankenpfleger/in Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*), Staatlich anerkannte Krankenschwester / Krankenpfleger (bis 2004), Mitarbeiter welche im Intensivpflegebereich tätig werden wollen)
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie dem Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden ein von der ArGe Fachgesellschaften erstellte Zertifizierungsurkunde.
GIP Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH Marzahner Straße 34 D-13053 Berlin |
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Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Leitungen. Durch die Vermittlung von theoretischen und praktischen Inhalten sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen stärken.
RS/ RA/ NotSan
Tag 1
Tag 2
Tag 3
NotSan
Tag 4
Die Fortbildung ist alternativ auch zu folgenden Terminen buchbar:
08.09.2025 | - | 11.09.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
27.10.2025 | - | 30.10.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
03.11.2025 | - | 06.11.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
24.11.2025 | - | 27.11.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
15.12.2025 | - | 18.12.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
Möchten Sie zu einem der o.g. Termine die Fortbildung besuchen, geben Sie im Verlauf der Buchung das Startdatum aus o.g. Liste bitte im Feld "Alternatives Kursstartdatum" ein.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Hilfsmittel zur Erarbeitung der Möglichkeit der Konfliktlösung mithilfe eines unparteiischen, neutralen Dritten als „Steuermann“ an die Hand zu bekommen.
Ziel ist es, konstruktive und nachhaltige Lösungen von Konflikten zwischen verschiedenen Parteien (wie beispielsweise Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegepersonal und Pflegeeinrichtung) zu finden.
Üben der Anwendung von Fragetechniken um viel über den Konflikt, die Wahrnehmung und die Interessen herauszuarbeiten - von der Vergangenheit zur Zukunft - das 5 Phasen Modell nach Besemer
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
gemäß § 4 (PflAPrV) i.V.m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.
Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Notfallsanitäter*in)
Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Kennenlernen der rechtliche Grundlagen im Gesundheitsbereich
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen Pflegeforschung und Pflegewissenschaft näher zu bringen. Ziel ist es den Umgang mit entsprechender Literatur zu festigen und zu erfahren das „wissenschaftlich“ nicht immer „kompliziert formuliert“ heißt.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
Deutschkenntnisse auf Niveau B2
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Betreuungskraft gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI. Diese Weiterbildung findet ausschließlich in Präsenz statt.
Deutschkenntnisse auf Niveau B2
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Betreuungskraft gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Pflegeassistenten bbgl. erfolgt auf Grundlage der PUEG, Pkt. 40 §113c Abs. 3, Satz 1 Nr.2b (aa). Diese Weiterbildung findet ausschließlich in Präsenz statt.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen näher zu bringen wie sie nach erhalt eines Mängelberichtes des MDK damit umgehen.
Eine solide Ausbildung ist das Fundament Deiner Zukunft.
Und genau dieses Fundament im Bereich der Pflegeberufe bekommst Du bei uns.
Unsere Tagesseminare vermitteln in kurzer Zeit themenbezogen alle wichtige, ganz ohne Schnick Schnack.
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Berufliche Weiterbildung ist Ihr Schlüssel zum Erfolg.
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Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!
Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.
Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Erfolg ist unser Antrieb!
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