Aktuelle News

Erste-Hilfe Kurse starten!

Ab sofort starten bei uns in Delitzsch regelmäßig Erste-Hilfe Kurse. Die Teilnahme an einem solchen Tages-Kurs ist für den Erwerb des Führerscheines zwingend vorgeschrieben. Unser Kurs ist gültig für dem Erwerb aller Führerscheinklassen!
Alle weiteren Infos, unsere Starttermine und die Online-Anmeldung finden Sie hier.

Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter

Menschen helfen, Leben retten! Übernimm Verantwortung für dich und andere und starte deine berufliche Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter an unserer Akademie in Delitzsch.

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Auffrischungskurse

Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Ihre zusätzlichen Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege und Praxisanleiter*innen.

Auffrischungskurse anzeigen

Nächste Kurse

1 Sep.

Die Ausbildung erfolgt betrieblich (dual)

Ausbildungsinhalte:

  • Ausbildungsstart - Pflegefachmann / Pflegefachfrau werden
  • zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
  • erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
  • in Akutsituationen sicher handeln
  • rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
  • Medizinisch - Pflegerische Fachsprache, EDV, Selbstfürsorge & Teambuilding, Deutsch und Englisch im Pflegealltag, Kinästhetik, Ethik

 

zeitlicher Rahmen:

  • Pflegefachmann / Pflegefachfrau ist eine dreijährige Ausbildung
  • 2100 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht (FPU)
  • 2500 Stunden praktische Ausbildung
  • zwei Tage pro Woche theoretische Ausbildung
  • jeweils Donnerstag und Freitag (Start der Theorie 05.09.2024)
  • von 8:30 Uhr bis 15:15 Uhr

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Zusage eines Ausbildungsbetriebes (Praxisunternehmen)
  • Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossenen zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder Hauptschulabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer*in oder eine landesrechtliche, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird
  • psychische und physische Eignung
  • gem. Gesetz über die Pflegeberufe 1 (Pflegeberufegesetz - PflBG) § 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

 

Abschluss:

staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann

1 Sep.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit (Blockmodell)

 

Ausbildungsinhalte:

  • Ausbildungsstart - Pflegefachmann / Pflegefachfrau werden
  • zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
  • erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
  • in Akutsituationen sicher handeln
  • rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
  • Medizinisch - Pflegerische Fachsprache, EDV, Selbstfürsorge & Teambuilding, Deutsch und Englisch im Pflegealltag, Kinästhetik, Ethik

 

zeitlicher Rahmen:

  • Pflegefachmann / Pflegefachfrau ist eine dreijährige Ausbildung
  • 2100 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht (FPU)
  • 2500 Stunden praktische Ausbildung
  • monatlicher Wechsel zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung
  • Start mit Theorieblock am 02.09.2024
  • von 8:30 Uhr bis 15:15 Uhr

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Zusage eines Ausbildungsbetriebes (Praxisunternehmen)
  • Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossenen zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder Hauptschulabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine landesrechtliche, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird, psychische und physische Eignung
  • gem. Gesetz über die Pflegeberufe 1 (Pflegeberufegesetz - PflBG) § 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

 

Abschluss:

staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann

3 Sep.

ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelDieser Basiskurs ist nach ArGe-Curriculum Außerklinische Intensivpflege/ Beatmung (120 Stunden) zertifiziert

gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V 

Dieser Kurs wird jetzt monatlich bei uns starten!
Die Starttermine für die elftägige Weiterbildung sind:

13.10.2025, 10.11.2025, 08.12.2025

weitere für das Jahr 2026 folgen.

 

Ausbildungsinhalte:

  • physiologische Grundlagen
  • Pathophysiologie der respiratorischen Insuffizienz
  • Beatmungs- / Ernährungsmanagement / Adaption
  • Medizintechnik / Monitoring
  • Notfallkompetenz
  • Sauerstofftherapie
  • Beatmungsmasken und Trachealkanülen und deren Applikationen
  • Tracheostoma-Management
  • Methoden der Sekretmobilisierung und -elimination
  • rechtliche Aspekte
  • Befeuchtungsmanagement der Atemwege

 

zeitlicher Umfang:

  • 106 Stunden in Vollzeit fachtheoretischer Unterricht (inkl. Selbststudium)
  • 40 Stunden fachpraktischer Unterricht / Hospitation

 

zeitlicher Rahmen:

  • montags bis freitags
  • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf: Pflegefachfrau / Pflegefachmann; (Pflegeberufegesetz – PflBG, in Kraft getreten ab dem 01.01.2020), Altenpfleger/in (zuständig: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Altenpflegegesetz – AltPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*); Pflegeberufegesetz – PflBG, Altenpfleger/-in nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*), Gesundheits- und Krankenpfleger/in Krankenpflegegesetz – KrPflG (zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten*), Staatlich anerkannte Krankenschwester / Krankenpfleger (bis 2004), Mitarbeiter welche im Intensivpflegebereich tätig werden wollen)

 

Abschluss:

Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie dem Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden ein von der ArGe Fachgesellschaften erstellte Zertifizierungsurkunde.

 

Partner:

GIP Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH
Marzahner Straße 34
D-13053 Berlin
  ITS-Basiskurs-Partner GIP, Gesellschaft für Intensivpflege
8 Sep.
Fortbildung Rettungsdienst
08.09.2025 08:00 - 11.09.2025

 

Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Leitungen. Durch die Vermittlung von theoretischen und praktischen Inhalten sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen stärken.


Fortbildungsinhalte:

RS/ RA/ NotSan

Tag 1

Tag 2

  • Medikamente im Rettungsdienst
  • Reanimationstraining nach ERC Guidelines 2021

Tag 3

  • Recht im Rettungsdienst

NotSan

Tag 4

  • Elektrolyte in der Präklinik
  • CRM - Kommunikation - Teamplay -Fehlerkultur

 

zeitlicher Umfang:

  • 3 Tage für Rettungssanitäter / Rettungssanitäterinnen und Rettungsassistenten / Rettungsassistentinnen (in Präsenz)
  • 4 Tage für Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen (3 Tage in Präsenz / 1 Tag online über Video on Demand (VoD))

 

zeitlicher Rahmen:

  • 10 Unterrichtseinheiten je Tag
  • jeweils 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Alternativer Kursstart:

Die Fortbildung ist alternativ auch zu folgenden Terminen buchbar:

08.09.2025 - 11.09.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
27.10.2025 - 30.10.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
03.11.2025 - 06.11.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
24.11.2025 - 27.11.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
15.12.2025 - 18.12.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
         
         
         
         

 

Möchten Sie zu einem der o.g. Termine die Fortbildung besuchen, geben Sie im Verlauf der Buchung das Startdatum aus o.g. Liste bitte im Feld "Alternatives Kursstartdatum" ein.

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Abschluss:

  • nach Teilnahme an der Fortbildung erhält jede / jeder Teilnehmende ein Fortbildungszertifikat
11 Sep.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. 

 

Ziele:

Hilfsmittel zur Erarbeitung der Möglichkeit der Konfliktlösung mithilfe eines unparteiischen, neutralen Dritten als „Steuermann“ an die Hand zu bekommen.
Ziel ist es, konstruktive und nachhaltige Lösungen von Konflikten zwischen verschiedenen Parteien (wie beispielsweise Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegepersonal und Pflegeeinrichtung) zu finden.

 

Inhalte:

  • Überblick über die Möglichkeiten einer Konfliktlösung.
  • Der Mediator als „Streitvermittler“, ohne Entscheidungskompetenz.
  • Das Mediationsverfahren als außergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien.
  • Der unparteiische Mediator hilft den Konfliktparteien mit dem Ziel, dass diese eine Lösung für den Konflikt finden.

Üben der Anwendung von Fragetechniken um viel über den Konflikt, die Wahrnehmung und die Interessen herauszuarbeiten - von der Vergangenheit zur Zukunft - das 5 Phasen Modell nach Besemer

 

Zielgruppe:

  • Ärzte, Führungskräfte, Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und alle, die sich zum Thema Mediation weiterbilden möchten
12 Sep.

Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. 

 

Ziele:

Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

 

Inhalte:

  • Prävalenz von Tumorpatienten
  • Ernährungsdiagnostik
  • Ernährungstherapie

 

Zielgruppe:

  • alle Beschäftigten im Pflegemanagement, in der Intensivpflege und im Wundmanagement
15 Sep.
Praxisanleiter*in
15.09.2025 08:30

gemäß § 4 (PflAPrV) i.V.m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.

Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.

 

Ausbildungsinhalte:

        Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:

  • Modul 3.1  ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
  • Modul 3.2  Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
  • Modul 3.3  die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten,
                      durchführen, evaluieren und Qualität sichern
  • Modul 3.4  Prüfen und Bewerten
  • Modul 3.5  Lernortkooperation mitgestalten
  • Modul 3.6  achtsam sein und verantwortungsvoll handeln

 

zeitlicher Umfang:

  • 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
  • 50 Stunden Selbststudium
  • 24 Stunden Hospitation

 

zeitlicher Rahmen:

  • jeweils montags
  • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

 

Referenten:

  • Fachdozenten

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Notfallsanitäter*in)

  • Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten

 

Abschluss:

  • Prüfung als fachpraktische Lehraufgabe / Praxisanleitung
  • Modul-Prüfungen

Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

16 Sep.

Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

 

Ziele:

Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

 

Inhalte:

  • Erklärung der „neuen“ Kompetenzbereiche
  • Kompetenzbereiche in der Praxis analysieren
  • Tätigkeitsnachweisheft anhand Kompetenzbereiche ausfüllen können
  • Hilfestellung beim Verstehen von Kompetenzbeurteilungen lt. PflAPrV

     

    Zielgruppe:

    • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    16 Sep.

    Ziele:

    Kennenlernen der rechtliche Grundlagen im Gesundheitsbereich

     

    Inhalte:

    • Schweigepflicht, Datenschutz
    • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
    • Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
    • Dokumentation

     

    Zielgruppe:

    Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

    18 Sep.

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. 

     

    Ziele:

    Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen Pflegeforschung und Pflegewissenschaft näher zu bringen. Ziel ist es den Umgang mit entsprechender Literatur zu festigen und zu erfahren das „wissenschaftlich“ nicht immer „kompliziert formuliert“ heißt.


    Inhalte:

    • Qualitätsprüfungsprozesse
    • Beschreibung des Verfahrens zur Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfung
    • Kriterien zur Bewertung der Pflegequalität
    • Prüfmethodik und Durchführung

     

    Zielgruppe:

    • Praxisanleitung, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    22 Sep.

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Kommunikation und Interaktion
    • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
    • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
    • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht
    • 80 Stunden Praktikum

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Interesse an helfenden und pflegerischen Tätigkeiten
    • Einfühlvermögen
    • psychische und physische Eignung
    • Nachweis eines Orientierungspraktikums von 40 Stunden in einer Pflegeeinrichtung
    • Deutschkenntnisse auf Niveau B2

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Betreuungskraft gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

    22 Sep.

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI. Diese Weiterbildung findet ausschließlich in Präsenz statt.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation
    • Psychologie
    • Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre
    • Hygiene
    • Ethik, Religion
    • Berufskunde
    • Recht in der Pflege
    • Erste Hilfe
    • Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
    • Behandlungspflege (LG 1)
    • EDV-Anwendungen in der Pflege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 1392 Unterrichtsstunden Theorie
    • 480 Stunden Praxis

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Interesse an helfenden und pflegerischen Tätigkeiten
    • Einfühlvermögen
    • psychische und physische Eignung
    • Deutschkenntnisse auf Niveau B2

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

    22 Sep.

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Kommunikation und Interaktion
    • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
    • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
    • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtstunden (21 Tage)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils dienstags und mittwochs
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Betreuungskraft gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

    22 Sep.

    Die Weiterbildung der Pflegeassistenten bbgl. erfolgt auf Grundlage der PUEG, Pkt. 40 §113c Abs. 3, Satz 1 Nr.2b (aa). Diese Weiterbildung findet ausschließlich in Präsenz statt.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation
    • Psychologie
    • Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre
    • Hygiene
    • Ethik, Religion
    • Berufskunde
    • Recht in der Pflege
    • Erste Hilfe
    • Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
    • Behandlungspflege (LG 1)
    • EDV-Anwendungen in der Pflege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 700 Stunden (Theorie)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstags und mittwochs
    • Beginn: 08:30 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

    25 Sep.

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. 

     

    Ziele:

    Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen näher zu bringen wie sie nach erhalt eines Mängelberichtes des MDK damit umgehen.


    Inhalte:

    • Umgang mit Mängeln und Abweichungen
    • Begründungen und Argumentatioonen zu den MDK-feststellungen
    • praktische Übungen

     

    Zielgruppe:

    • Praxisanleitung, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern

    Was macht uns anders?

    innovativ

    Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!

    elektronisches Lernen

    Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.

    erfahrenes Personal

    Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

    Lernen, wie und wo es Spaß macht

    Ihr Erfolg ist unser Antrieb!

    Starten Sie jetzt Ihr Studium oder Ihre berufliche Aus- und/oder Weiterbildung bei uns.